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Berliner Mieter in Not: Neues Projekt gegen Eigenbedarfskündigungen gestartet!

Am 10. Februar 2025 startet ein neues Beratungsprojekt in Berlin für Mieter, die Eigenbedarfskündigungen betreffen. In vier Bezirken klärt der Mieterverein über Rechte und Möglichkeiten auf.

Das Thema der Eigenbedarfskündigungen beschäftigt viele Mieter in Berlin. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl solcher Kündigungen startet ein neues Beratungsprojekt, das die Berliner Mieter unterstützen soll. In Zusammenarbeit mit dem Berliner Mieterverein arbeiten die Bezirke Pankow, Mitte, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg daran, Mieter zu informieren und zu beraten. Laut rbb24 werden jährlich schätzungsweise zwischen 4.000 und 6.000 Kündigungen ausgesprochen. Besonders besorgniserregend sind die 2.000 Klagen aus dem Jahr 2023, die nicht auf Zahlungsversäumnisse zurückzuführen sind.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels, beleuchtet die Problematik, die durch Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen entsteht. Diese Form der Umwandlung wird oft als Vorwand für Eigenbedarfskündigungen genutzt, was die Situation für viele Mieter weiter verschärft. In Berlin gilt eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren, doch viele dieser Fristen sind bereits abgelaufen.

Neue Regelungen für Eigenbedarfskündigungen

Seit 2021 wurden strenge Regelungen für Umwandlungen eingeführt, die nun die Zustimmung von zwei Dritteln der Mieter voraussetzen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Das Projekt „Wohnungsnot stoppen – gegen Eigenbedarf und Umwandlung“ zielt darauf ab, Mieter in Mieterversammlungen zu stärken und sie über Eigenbedarfskündigungen aufzuklären. Ziel ist es, dass Mieter sich aktiv gegen solche Kündigungen wehren und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Gemäß Mieterhilfeverein müssen Vermieter für eine Eigenbedarfskündigung zwei Bedingungen erfüllen: Es muss ein konkreter Anlass vorliegen und dieser Anlass muss eine privilegierte Bedarfsperson betreffen. Zu den möglichen Anlässen zählen geänderte familiäre Verhältnisse oder ein Arbeitsplatz in der Nähe der Wohnung. Privilegierte Bedarfspersonen sind oft direkte Familienangehörige wie Kinder oder Eltern.

Kündigungsfristen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Kündigungsfrist für Eigenbedarf beträgt in der Regel drei Monate, kann jedoch nach fünf und acht Jahren Mietdauer um zwei Monate verlängert werden. Bei einem Kauf tritt der neue Eigentümer in den bestehenden Mietvertrag ein, und eine Eigenbedarfskündigung ist erst nach der Eintragung ins Grundbuch möglich. Vorauseilende Kündigungen sind unzulässig.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen in Eigentumswohnungen. Diese Frist kann bis zu zehn Jahre betragen und gilt in vielen großen deutschen Städten. Mieter haben zudem ein Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung umgewandelt werden soll. Ein Widerspruch gegen die Kündigung muss mindestens zwei Monate vor dem im Kündigungsschreiben genannten Ende des Mietverhältnisses eingelegt werden. Bei formellen Fehlern oder unzureichender Begründung des Eigenbedarfs sind die Erfolgsaussichten für Mieter oft hoch.

Rechtsprechung und Mieterrechte

Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss entschieden, dass die zehnjährige Kündigungssperrfrist auch für Eigentümer gilt, die vor dem Erlass der Verordnung im Grundbuch eingetragen wurden. Dies bedeutet, dass Eigenbedarfskündigungen während der Sperrfrist nicht ausgesprochen werden dürfen, um den Mieterschutz zu gewährleisten. Diese Regelung stellt sicher, dass die Rechte der Mieter auch bei neuen Eigentümern gewahrt bleiben HEV Berlin.

Zusammenfassend ist die Thematik komplex und erfordert sowohl rechtliche Kenntnisse als auch eine aktive Auseinandersetzung der Mieter mit ihren Rechten. Das neue Beratungsprojekt könnte hierbei einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Mieterposition in Berlin leisten.

Referenz 1
www.rbb24.de
Referenz 2
www.mieterhilfeverein.de
Referenz 3
hev-berlin.de
Quellen gesamt
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