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Berliner Hochschulen vereinen Kräfte: Neue Ombudsstelle für Wissenschaftlichkeit

Am 15. April 2025 gründeten 14 Berliner Hochschulen eine gemeinsame Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis, um wissenschaftliche Integrität zu stärken und Vertrauen zu sichern.

Am 15. April 2025 haben 14 Berliner Hochschulen eine gemeinsame Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis ins Leben gerufen. Diese unabhängige, hochschulübergreifende Anlaufstelle zielt darauf ab, das Vertrauen in die Wissenschaft langfristig zu sichern und die Zusammenarbeit bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität zu stärken. Der Kooperationsvertrag wurde im April unterzeichnet, und die Freie Universität Berlin wird die Ombudsstelle bis Oktober 2027 betreiben, während die Geschäftsstelle alle zwei Jahre an eine andere Hochschule übergeben wird. Betrieben wird die Ombudsstelle von der Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität der Freien Universität.

Zu den Kernaufgaben der Ombudsstelle gemäß § 5a Abs. 3 des Berliner Hochschulgesetzes gehören die Entwicklung hochschulübergreifender Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, die Durchführung von Qualitätsevaluationen einzelner Hochschulen auf Antrag und die Untersuchung von Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Zuständigkeit für die Entziehung akademischer Grade bleibt dabei bei den einzelnen Hochschulen.

Partnerschaften und Mitglieder

Der Vertragspartnerkreis ist vielfältig und umfasst:

  • Freie Universität Berlin
  • Humboldt-Universität zu Berlin
  • Technische Universität Berlin
  • Charité – Universitätsmedizin Berlin
  • Universität der Künste Berlin
  • Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin
  • Weißensee Kunsthochschule Berlin
  • Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin
  • Berliner Hochschule für Technik
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
  • Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • Alice-Salomon-Hochschule Berlin
  • Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
  • Evangelische Hochschule Berlin

Ein zusätzliches Element der wissenschaftlichen Integrität in Berlin ist das Institut für Qualitätsentwicklung in Bildung und Forschung (IQB). Dort werden Forschungsaktivitäten gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durchgeführt. Die Ombudskommission des IQB hat die Aufgabe, das Bewusstsein der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zu schärfen und bei Konflikten zu vermitteln, die keine gravierenden Verstöße betreffen. Typische Handlungsfälle beinhalten Würdigung wissenschaftlicher Beiträge und Fragen zu Autor*innenschaften. Informationen zu den erworbenen Leitlinien sind auf der Webseite des IQB verfügbar (Leitlinien).

Unterstützung und Anlaufstellen

Darüber hinaus bietet das Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland, eingesetzt vom OWID e.V., Unterstützung für Wissenschaftler*innen in Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis. Eine in Berlin ansässige Geschäftsstelle hilft bei Beratungen und Konfliktvermittlungen, die sich an den DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ aus dem Jahr 2019 orientieren. Wissenschaftler haben die Möglichkeit, sich an das überregionale Ombudsgremium oder an eine lokale Ombudsperson ihrer wissenschaftlichen Einrichtung zu wenden. Alle Anfragen werden neutral, fair und vertraulich behandelt. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Ombudsgremiums verfügbar (Ombudsgremium).

Insgesamt stellt die Gründung dieser Ombudsstelle einen bedeutenden Schritt in Richtung einer verbesserten kulturellen und strukturellen Integration von Ethik und Integrität in die Forschungspraxis in Berlin dar. Sie vereint die Anstrengungen verschiedener Hochschulen, um ein gemeinsames Verständnis und handlungsfähige Mechanismen zu schaffen und somit die wissenschaftliche Gemeinschaft zu stärken.

Referenz 1
www.fu-berlin.de
Referenz 2
www.iqb.hu-berlin.de
Referenz 3
ombudsgremium.de
Quellen gesamt
Web: 17Social: 12Foren: 39