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Berliner Gericht zieht 58 Immobilien wegen Geldwäsche ein – ein Skandal?

In Berlin wurden 58 Immobilien der Remmo-Familie eingezogen, die mit Geldwäsche in Verbindung stehen. Trotz fehlender Beweise für ein Strafverfahren bleibt die Justiz aktiv im Kampf gegen organisierte Kriminalität.

In einem bedeutenden Schritt gegen die organisierte Kriminalität hat das Landgericht Berlin die Einziehung von 58 Immobilien angeordnet, die im Verdacht stehen, aus Geldwäsche abzuleiten. Dieser Beschluss erfolgt sieben Jahre nach der ersten Beschlagnahmung von 77 Immobilien der Familie Remmo durch die Berliner Staatsanwaltschaft wegen Geldwäsche-Verdachts. Obwohl die Ermittlungen 2021 mangels Beweisen eingestellt wurden, hat die Staatsanwaltschaft die Einziehung der Immobilien beantragt, von denen in drei Fällen bereits Erfolge verzeichnet werden konnten. Gemäß FAZ befinden sich die betroffenen Objekte in den Stadtteilen Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming.

Die Mehrheit der Immobilien gehört der 43-jährigen Zeinab F. aus dem Libanon. Darüber hinaus sind weitere Grundstücke im Besitz der 41-jährigen Zeinab A. sowie zweier von ihr vertretenen Gesellschaften. Die Immobilienpreise reichen von 1.500 bis 700.000 Euro, und es gibt den Verdacht, dass Zeinab F. und A. lediglich als Strohfrauen agieren. Ein großer Teil der Gelder könnte aus illegalen Geschäften stammen. Die Beweise reichten nicht aus, um ein Strafverfahren einzuleiten, was die diffusen Maßstäbe für das Einziehungsverfahren aufführt.

Hintergrund der Ermittlungen

Die bisherigen Ermittlungen stützten sich auf Zeugenaussagen, Vertrags- und Kontounterlagen, welche die engen familiären Verbindungen aufdeckten. Das Gericht geht davon aus, dass die Immobilien den Ehemann und Bruder von Zeinab A. zuzurechnen sind, finanziert mit Mitteln aus Straftaten. A. und F. gaben keine nennenswerte Erklärung ab; Während Zeinab F. die rechtswidrige Herkunft der Gelder bestritt, ist unklar, welche Schutzmechanismen die Immobilienkäufe umgaben. Dabei verweist Kilian Wegner, ein renommierter Strafrechtler, auf die unterschiedlichen Beweislasten zwischen Straf- und Einziehungsverfahren.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) schätzt diesen Beschluss als wichtigen Fortschritt im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Dennoch ist der Beschluss aktuell nicht rechtskräftig, und ein langer rechtlicher Streit ist zu erwarten. Der letzte erfolgreiche Versuch, eine Villa der Remmos im Stadtteil Buckow zu räumen, nötigete sich über sechs Jahre rechtlicher Auseinandersetzungen.

Der Immobilienmarkt als Ziel für Geldwäsche

Der deutsche Immobilienmarkt gilt als Hochrisikosektor, der zunehmend von Kriminellen, insbesondere im Bereich Geldwäsche, angezogen wird. Laut einem Bericht des Tagesspiegels sind im Jahr 2016 insgesamt 563 erfasste Verfahren zur Organisierten Kriminalität verzeichnet worden, mit 7 Prozent, die in Verbindung zu Geldwäscheaktivitäten über Immobilien stehen. Es wird angenommen, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist und russische und italienische Gruppierungen dominieren.

Europol und verschiedene Studien zeigen, dass Geldwäsche eine wesentliche Ursache für steigende Wohnungs- und Mietpreise ist und die gesellschaftliche Stabilität gefährdet. Insbesondere die italienische Mafia, allen voran die `Ndrangheta, investiert in den deutschen Immobilienmarkt, während es Berichte gibt, dass unter EU-Sanktionen stehende russische Oligarchen über Mittelsmänner ihre Gelder in Immobilien in Berlin anlegen.

Die Studie des Bundeskriminalamts identifiziert den Immobilienmarkt als Sektor mit hohem Risiko für Geldwäscheaktivitäten. Es gibt ein deutliches Kontrolldefizit, da die Aufsicht über den Immobiliensektor oft personell unterbesetzt ist. Bei 59.845 eingereichten Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche im Jahr 2017 kam nur ein Bruchteil von Notaren und Immobilienmaklern. Der schleichende Anstieg krimineller Aktivitäten hat zur Forderung nach einem zentralen, öffentlichen Immobilienregister geführt, um die wahren Eigentümer offenzulegen und die Bekämpfung von Geldwäsche effizienter zu gestalten.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
www.tagesspiegel.de
Referenz 3
big.businesscrime.de
Quellen gesamt
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