
Das Land Berlin plant eine umfassende Reform zur Vereinfachung von Zuwendungen für soziale Träger. Dieser Schritt ist das Ergebnis einer intensiven Arbeitsgruppe, die seit Oktober 2023 am Zuwendungsrecht arbeitet. Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) erläuterte, dass jährlich über 9.000 Zuwendungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2 Milliarden Euro gewährt werden. Das aktuelle Verfahren ist jedoch mit erheblichen bürokratischen Aufwänden verbunden, da die Anforderungen in den verschiedenen Bezirken stark variieren. Daher wird die Reform von einem breiten Konsortium unterstützt, zu dem auch das Sozialressort, die Finanzverwaltung und der Landesrechnungshof gehören.
Ein zentrales Ziel der Reform ist die langfristige Finanzierung von Projekten zu erleichtern. Kiziltepe erklärte, dass Anträge auf Zuwendungen zukünftig nicht mehr jährlich, sondern für mehrere Jahre gestellt werden können. Dies soll die Planungs- und Umsetzungsfähigkeit der sozialen Träger erheblich verbessern. Der Umgang mit Zuwendungen unter 100.000 Euro wird ebenfalls vereinfacht. Diese sollen künftig in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden, während Zuwendungen von unter 5.000 Euro direkt vergeben werden dürfen, um die finanziellen Mittel schneller zur Verfügung zu stellen.
Digitalisierung im Zuwendungsprozess
Um die administrativen Prozesse weiter zu optimieren, wird bis Sommer 2027 eine Software entwickelt, die den digitalen Antrag auf sämtliche Zuwendungen ermöglichen soll. Die Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) betonte, dass die Digitalisierung ein entscheidender Schritt in der Reform sei und, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen sei. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hob hervor, dass diese Vereinfachungen notwendig seien, um den Verwaltungsaufwand für die Träger sowie die zuständigen Stellen zu verringern.
Die konkrete Umsetzung der Reform beinhaltet auch mehrere wichtige Änderungen. Zum Beispiel wird das aufwendige Vergabeverfahren nur noch für Aufträge über 100.000 Euro gelten, während direktvergabe für Aufträge bis 5.000 Euro ermöglicht wird. Zudem sollen Projekte mit Zuwendungen bis 10.000 Euro eine vereinfachte Auszahlung erhalten. Dies zeigt die klare Zielrichtung, bürokratische Prozesse zu minimieren und eine effizientere Mittelverwendung zu fördern.
Einbeziehung der Zuwendungsempfänger
Die Reformvorschläge basieren auf 26 erarbeiteten Reformideen, die teilweise Empfehlungen aus dem Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs umsetzen. Hauptziel ist es, durch den Abbau bürokratischer Hürden die Zuwendungsnehmer zu entlasten. Karin Klingen, Präsidentin des Rechnungshofs, kündigte an, dass der Rechnungshof verstärkt am Bürokratieabbau mitwirken will. Auch Prof. Dr. Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, begrüßte die Reformen und die Einbeziehung der Vorschläge ihrer Organisation.
Insgesamt wird die Reform von den Akteuren der Trägerlandschaft positiv aufgenommen. Auch die Möglichkeit eines Informationsportals für die Träger wird entwickelt, um den Zugang zu Informationen zu verbessern und damit die Zuwendungsprozesse weiter zu optimieren. Die umfassenden Reformmaßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die soziale Arbeit in Berlin zukunftsfähig zu gestalten und die Effizienz der Mittelverwendung zu steigern.