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Bäume fallen für Neubau: Charlottenburg-Wilmersdorf bereitet sich vor!

Ab dem 10. Februar 2025 beginnen Bauarbeiten an der UNI TU Berlin, die die Fällung erkrankter Bäume und Rodungsmaßnahmen umfassen. Ersatzpflanzungen sind geplant, um langfristige Lebensräume zu schaffen.

Die Technische Universität Berlin plant für den 10. Februar 2025 den Beginn von Bauarbeiten auf dem Südcampus, die voraussichtlich drei Tage andauern werden. Im Rahmen dieser Arbeiten ist es notwendig, teilweise erkrankte Bäume zu fällen und Rodungsmaßnahmen zur Freimachung des Baufeldes durchzuführen. Diese Fällungen wurden bereits mit der Naturschutzbehörde des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf abgestimmt und genehmigt. Dabei wurden alle Maßnahmen sorgfältig abgewogen, um die Auswirkungen auf die Natur zu minimieren, berichtet die Technische Universität Berlin.

Um die Folgen der Baumfällungen abzufedern, sind Ersatzpflanzungen als Ausgleich für die verlorenen Bäume vorgesehen. Durch diese Maßnahmen soll langfristig ein neuer Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Der Baumbestand auf dem Südcampus wird gezielt erweitert, um die Biodiversität in diesem Gebiet zu fördern. Während der Arbeiten muss mit möglichen Lärmbelästigungen gerechnet werden, was Anwohner und Campusnutzer einplanen sollten. Für Rückfragen steht Robert Niemann, Projektkommunikation „Pavillon & Wissenspfade“, unter der E-Mail-Adresse robert.niemann(at)tu-berlin.de zur Verfügung.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Baumfällungen

Im Allgemeinen gelten für die Fällung von Bäumen strenge gesetzliche Regelungen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist die Fällung außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen zwischen dem 1. März und dem 30. September untersagt. Diese Frist gilt auch für die Pflege von Hecken und ähnlichen Gehölzen. Vor allem in Gebieten, die unter Naturschutz stehen, sind Fällungen oft nicht ohne weiteres gestattet, wie aus den Vorgaben von KreisGG hervorgeht.

Unabhängig von den Fällfristen bestehen auch artenschutzrechtliche Vorschriften. Diese verbieten Fäll- und Schnittmaßnahmen, wenn Vögel nisten oder brüten. Eine Ausnahmegenehmigung kann in bestimmten Fällen beantragt werden, wenn eine akute Gefährdung vorliegt. Auf Grünflächen oder in städtischen Bereichen gelten oft zusätzlich Baumschutzverordnungen, die das Entfernen oder Beschädigen dieser Bäume untersagen. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Geldbußen bestraft werden, die bis zu 50.000 Euro betragen können, wie NABU informiert.

Zusammengefasst ist die Fällung von Bäumen ein komplexes Thema, das die Balance zwischen Bauvorhaben und Naturschutz herausfordert. In diesem speziellen Fall der TU Berlin wurden alle notwendigen Schritte unternommen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und nachhaltige Lösungen zu finden.

Referenz 1
www.tu.berlin
Referenz 2
www.kreisgg.de
Referenz 3
www.nabu.de
Quellen gesamt
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