Kirchheim

Friedhofsgebühren in Kirchheim am Ries steigen jetzt um 60%!

Kirchheim am Ries erhöht die Friedhofsgebühren um 60 Prozent. Diese Anpassung, die seit 15 Jahren überfällig war, sichert den Erhalt von Zuschüssen und umfasst neue Grabarten.

Die Gemeinde Kirchheim am Ries hat beschlossen, die Friedhofsgebühren um 60 Prozent zu erhöhen. Dies stellt die erste Preisanpassung seit 15 Jahren dar, da die letzte Gebührenerhöhung bereits im Jahr 2010 erfolgte und die Friedhofsordnung sowie die Gebührenordnung seit 2009 nicht mehr aktualisiert wurden. Laut Schwäbische Post erklärte Kämmerin Rita Rettenmaier, dass die Erhöhung notwendig sei, um den Kostendeckungsgrad von 34,9 Prozent zu erreichen.

Die neu überarbeitete Friedhofsatzung wurde anhand der Mustersatzung des Gemeindetages aktualisiert und umfasst nun eine einheitliche Friedhofsatzung in Kirchheim am Ries. Diese Neuregelung berücksichtigt die Einführung neuer Grabarten, welche auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen sollen.

Details zur Gebührenstruktur

Die Friedhofsgebühren setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Die Bayernportal berichtet, dass diese in Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren unterteilt sind. Während Grabnutzungsgebühren einmalig für die gesamte Nutzungsdauer erhoben werden, decken die Bestattungsgebühren die laufenden Verwaltungs- und Bestattungsleistungen ab. Zu diesen gehören das Öffnen und Schließen des Grabes sowie die Aufbahrung im Leichenhaus.

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist, dass die Erhöhung der Gebühren auch mit der Sicherstellung von Zuschüssen aus dem Ausgleichsstock zusammenhängt. Die Gemeinde sieht die Anhebung als notwendig an, um die zukünftige Instandhaltung und die Qualität der Friedhofsdienste zu gewährleisten.

Ein Antrag für längere Ruhezeiten

Im Rahmen der Sitzung beantragte Gemeinderat Klaus Panni, die Ruhezeit von ursprünglich 25 Jahren wieder auf 30 Jahre zu verlängern. Der Antrag wurde mit zehn Ja-Stimmen bei drei Nein-Stimmen angenommen. Dies spiegelt den Willen der Gemeinde wider, den Bürgerinnen und Bürgern ein längeres Ruhezeitgefühl zu geben.

Die nun einstimmig verabschiedete neue Gebühren- und Friedhofsordnung tritt in Kraft und soll die Regelungen für die Nutzung der Friedhofseinrichtungen effektiv und transparent gestalten. Die Friedhofswesen hebt hervor, dass bei der Festlegung dieser Gebühren auch das Kostendeckungsprinzip eine zentrale Rolle spielt, um eine gerechte Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen sicherzustellen.

Die Erhöhung der Friedhofsgebühren ist somit nicht nur eine Anpassung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten, sondern auch ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Friedhofsverwaltung in Kirchheim am Ries.

Referenz 1
www.schwaebische-post.de
Referenz 2
www.bayernportal.de
Referenz 3
www.friedhofswesen.de
Quellen gesamt
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