
In Unterfranken hat ein Gericht nun eine Haftstrafe für einen 40-jährigen Mann verhängt, der an einer gefährlichen Protestaktion gegen die Corona-Schutzmaßnahmen beteiligt war. Am 6. Januar 2021 waren Aktivisten auf der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen aufgetreten und hatten Plakate über die Gleise gespannt, welche die Sicherheit des Bahnverkehrs in Gefahr brachten. Diese Aktion führte dazu, dass ein ICE mit 62 Fahrgästen, der aus Schweinfurt kam, eine Notbremsung einleiten musste. Glücklicherweise gab es keine Verletzten, jedoch verdeutlichte dieser Vorfall die potenziellen Gefahren solcher Protestaktionen.
Das Landgericht Würzburg verurteilte den Mann wegen Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Haft. Auch wenn es nicht bewiesen werden konnte, dass er sich direkt am Tatort befand, sah das Gericht Beweise für seine Beteiligung an der Planung der Aktion. Der Richter äußerte, dass an der Täterschaft des Mannes keine Zweifel bestehen. Eine 63-jährige mutmaßliche Komplizin wurde hingegen aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen. Im Zuge der ersten Prozessrunde im Jahr 2022 waren beide Angeklagten bereits wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung schuldig gesprochen worden.
Details der Protestaktion
Die Protestaktion fand in einem kritischen Kontext statt: Aktivisten spannten Plakate mit Aufschriften wie „Achtung Gleisbruch 2km“ und „Diesmal Fake“ über die Gleise. Diese Plakate waren an Holzlatten befestigt und sollten laut Ermittlern überregionale Aufmerksamkeit gegen die Corona-Maßnahmen erzeugen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von zwei Jahren für den 40-jährigen Mann und eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten für die 63-Jährige beantragt. Dies zeigt das ernste Ausmaß, welches die Behörden der Aktion beimessen. Trotz der Schwere der Vorwürfe plädierten beide Verteidiger auf Freispruch.
Im aktuellen Verfahren, über das nun entschieden wurde, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft hatten bereits Berufung gegen das erste Urteil eingelegt, das dem Mann eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten und der Frau eine Bewährungsstrafe von neun Monaten auferlegte. Dies verdeutlicht die rechtlichen Herausforderungen und die verschiedenen Perspektiven, die im Zusammenhang mit dieser umstrittenen Protestaktion bestehen.
Das Geschehen wirft grundlegende Fragen auf über die Grenzen des Protests in Krisenzeiten und die Verantwortung der Teilnehmer. Inmitten der sich ständig verändernden Debatte über Corona-Maßnahmen bleibt das Thema der Sicherheit im öffentlichen Verkehr ein sensibler und wichtiger Aspekt.