Würzburg

26 Jahre nach Mord: Prozess gegen Gastwirt-Killer in Würzburg!

Zwei Männer stehen wegen des Mordes an einem Gastwirt in Würzburg vor Gericht. Der 55-Jährige wurde 1999 erschossen. Der Prozess beleuchtet eine tragische Geschichte von Geld, Schuld und Gewalt.

Vor mehr als 26 Jahren, am 5. Januar 1999, wurde in Würzburg ein 55-jähriger türkischer Gastwirt tragisch ermordet. Der Fall, der zunächst in den Hintergrund trat, hat jetzt wieder an Bedeutung gewonnen, da zwei Männer vor dem Landgericht Würzburg wegen Mordes an dem Gastwirt angeklagt sind. Die Angeklagten sind ein 67-jähriger Darlehensgeber und sein 49-jähriger Sohn, deren Schweigen in den ersten von über 40 geplanten Verhandlungstagen aufgefallen ist. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der Darlehensgeber den Mord geplant habe, um seinen Schuldner, der nicht in der Lage war, ein geliehenes Geld in Höhe von mehreren 10.000 D-Mark zurückzuzahlen, abzuschrecken. Der Gastwirt fungierte als Bürge für ein entsprechendes Darlehen, was zum Konflikt führte, der letztlich in dieser tödlichen Gewalttat resultierte, wie PNP.de berichtet.

Der Fall wird zusätzlich durch die Umstände rund um die Familie des Darlehensgebers kompliziert. Laut den Ermittlungen verlieh dieser Ende der 1990er Jahre Geld an Privatpersonen, obwohl seine Familie unter sozialer Unterstützung lebte. Der 67-jährige Darlehensgeber soll ein gezielter Geldverleiher gewesen sein, der hohe Zinsen von zehn Prozent pro Monat verlangte. In den Jahren 1996 oder 1997 stellte der Gastwirt einen Kontakt zwischen dem Geldgeber und einem anderen Mann her, wodurch er letztlich in den Strudel der Ereignisse gezogen wurde. Es scheint, dass der Konflikt um das nicht zurückgezahlte Geld eskalierte, was schließlich zu seinem Tod führte. Die Schüsse, die den Gastwirt trafen, sollen von dem Sohn des Darlehensgebers, der zum Zeitpunkt der Tat erst 23 Jahre alt war, abgegeben worden sein, wie Nordbayern.de mitteilt.

Details der Tat

Die ersten Verhandlungstage haben bereits einige entscheidende Punkte zur Sprache gebracht. So bleibt die Tatwaffe, die verwendet wurde, um den Gastwirt zu töten, bis heute verschwunden. Dies stellt einen erheblichen Beweis für die Verteidigung dar, die argumentiert, dass es keine direkten Beweise oder Verbindungen zu den Angeklagten gibt. Neben dem Fehlen der Waffe seien auch die Ermittlungen, die 1999 eingestellt wurden, nach wie vor die Grundlage für die Unschuldsbehauptungen der Angeklagten. Die Verteidigung hat zudem darauf hingewiesen, dass Schmauchspuren, die eventuell Aufschluss über die Identität des Schützen geben könnten, nicht zugeordnet werden konnten. Diese Unklarheiten könnten eine entscheidende Rolle im laufenden Verfahren spielen, so PNP.de.

Die Kammer wird zeitnah darüber entscheiden, ob sich die Angeklagten tatsächlich der Mordtat schuldig gemacht haben oder ob der Nachweis des Tötungsdelikts nicht gelingen kann. Sollte dies der Fall sein, könnte das Verfahren unter Umständen eingestellt werden, insbesondere wenn die Verjährung für andere möglicherweise damit verbundene Delikte eintritt. Ähnliches hat auch die Publikation des Bundesministeriums des Innern thematisiert, die grundlegende Informationen zur Kriminalitätsstatistik und zu Verjährungsfristen bietet hier.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
www.nordbayern.de
Referenz 3
www.bmi.bund.de
Quellen gesamt
Web: 4Social: 126Foren: 99