
Immer mehr Verbraucher berichten von Mogelpackungen in Supermärkten, die in den letzten Monaten zweifellos für Aufruhr gesorgt haben. Eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest hat kürzlich zwei neue Beispiele identifiziert, die das Thema „Shrinkflation“ eindrucksvoll illustrieren. Bei dem Weichspüler „Lenor light“ wurde die Füllmenge von 950 auf 800 Milliliter reduziert, während der Preis gleich bleibt, was viele Käufer verärgert. Ruhr24 berichtet, dass der Hersteller den Rückgang des Inhalts damit begründet, es handele sich um verschiedene Größen, wobei jedoch nur drei offizielle Packungsgrößen auf der Homepage angegeben sind.
Ein weiteres Beispiel ist der Teebeutel der Sorte „Frecher Flirt“ von Teekanne, dessen Füllmenge um 0,5 Gramm pro Beutel reduziert wurde. Eine aufmerksame Verbraucherin bemerkte zudem eine geschmackliche Veränderung, obwohl die Wassermenge gleich geblieben ist. Teekanne reagierte auf die Beschwerden und bezeichnete die Änderung als „optimierte Rezeptur“. Bemerkenswert ist, dass auf die Füllmengenänderung nicht hingewiesen wurde.
Was ist Shrinkflation?
Shrinkflation bezeichnet die Praxis, in der Hersteller den Inhalt ihrer Produkte reduzieren, während die Verpackung gleich aussieht und der Preis unverändert bleibt. Diese Methode führt zu versteckten Preiserhöhungen, die häufig die Inflationsrate übersteigen. Ein Beispiel für solche Preissteigerungen ist das Kakaopulver „Suchard Express“, dessen Inhalt von 500 auf 400 Gramm reduziert wurde, was einer Preiserhöhung von 25 Prozent entspricht. Auch andere Produkte wie das Duschgel „Duschdas Sport“ und die Mundspülung „Listerine“ weisen ähnliche Entwicklungen auf.Tagesschau berichtet über diese Problematik und erläutert, dass die Inflation für Lebensmittel im Juli 2023 im Vergleich zum Vorjahr bei 11% lag. In vielen Fällen übersteigen die versteckten Preiserhöhungen die offizielle Inflationsrate deutlich.
Die Verbraucherschutzorganisationen warnen eindringlich vor dieser intransparenten Methode. Laut VZHH, die eine einzigartige Mogelpackungsliste mit rund 1.000 Einträgen führt, berichten Verbraucher vermehrt über solche Vorkommnisse. Diese Liste basiert auf Beschwerden der Konsumenten und hilft, über versteckte Preiserhöhungen zu informieren. Die Berechnung dieser versteckten Preissteigerungen erfolgt anhand des Grundpreises, dem Preis pro Kilogramm oder Liter. Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht dies: Eine alte Packung mit 500 Gramm für 2,19 Euro hatte einen Grundpreis von 4,38 Euro pro Kilogramm, während die neue Packung mit nur 400 Gramm den gleichen Preis verlangt, was den Grundpreis auf 5,48 Euro pro Kilogramm anhebt.
Die Praxis von Shrinkflation ist in der Regel nicht illegal, wird jedoch als äußerst intransparent eingestuft. So können Inhaltsänderungen oft verborgen oder als Vorteil präsentiert werden, beispielsweise durch Bezeichnungen wie „New Size“. Diese strategische Preisgestaltung sorgt für Unverständnis und Frustration bei den Verbrauchern, die Aufklärung und Transparenz erwarten.
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird deutlich, dass Verbraucher beim Einkauf besonders auf die Füllmengenangaben achten sollten. Ein Vergleich des Grundpreises verschiedener Produkte kann helfen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, während das Bewusstsein für Shrinkflation umso wichtiger wird.