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Element Insurance AG in Insolvenz: Was Kunden jetzt wissen müssen!

Element Insurance AG, der erste digitale Versicherer aus Berlin, steht seit Januar 2025 im vorläufigen Insolvenzverfahren. Rund 400.000 Kunden sind betroffen. Sofortiger Versicherungswechsel empfohlen!

Die Element Insurance AG, der erste vollständig digitale Versicherer mit Sitz in Berlin, befindet sich seit Januar 2025 im vorläufigen Insolvenzverfahren. Der Insolvenzantrag wurde auf Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, gestellt, nachdem das Unternehmen am 20. Dezember 2024 erstmals Überschuldung gemäß § 19 Insolvenzordnung angezeigt hatte. Am 8. Januar 2025 eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das Verfahren. Rund 400.000 Kunden sind von dieser Situation betroffen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Schade von der Kanzlei BRL wurde bestellt, damit das Vermögen des Unternehmens gesichert wird. Das Ziel der BaFin ist es, die laufenden Versicherungsverträge möglichst auf einen anderen Versicherer zu übertragen. Dies könnte den betroffenen Kunden helfen, ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Ungewissheit für Kunden

Die Kunden von Element befinden sich nun in einer unsicheren Lage. Die BaFin hat den προσωρινό Insolvenzstatus eingeführt, um einem Abfluss von Geldern aus dem Unternehmen entgegenzuwirken. Während der Insolvenz bleiben die Versicherungsverträge zunächst bestehen, jedoch werden Zahlungen auf bereits gemeldete Schadenfälle vorerst eingestellt. Eine vollständige Regulierung der Schäden kann im Falle einer endgültigen Insolvenz ungewiss sein.

Kunden, die bereits einen Schaden gemeldet haben, könnten nur eine anteilige Auszahlung erhalten. Dies führt zu einer grundlegenden Empfehlung seitens der Stiftung Warentest, die betroffenen Kunden zu einem sofortigen Wechsel zu einem anderen Versicherer zu raten. Insbesondere bei Gebäude- und Fahrzeugversicherungen ist ein Wechsel dringend anzuraten.

Kundenrechte und Handlungsmöglichkeiten

Ein Problem stellt dar, dass es während des Insolvenzverfahrens kein Sonderkündigungsrecht für die Kunden gibt. Damit müssen die vertraglichen Fristen weiterhin beachtet werden. Insbesondere nach der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die voraussichtlich im Februar 2025 erfolgt, endet der Vertrag automatisch innerhalb eines Monats. Die Kunden sind dann selbst für einen neuen Versicherungsschutz verantwortlich.

Da viele Versicherungen über Kooperationspartner angeboten wurden, wissen viele Kunden möglicherweise nicht, ob sie bei Element versichert sind. Informationen zum Risikoträger sind in den eigenen Vertragsunterlagen zu finden. Betroffene Versicherungsverträge umfassen eine Vielzahl von Policen, darunter Unfall-, Haftpflicht-, Wohngebäude- und Fahrzeugversicherungen. Diese Komplexität erschwert die Situation erheblich.

Die BaFin stellt sicher, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben, und prüft in Zusammenarbeit mit Element und dem Insolvenzverwalter, ob eine Übertragung des Versicherungsportfolios auf einen anderen Anbieter möglich ist. Verbraucher sollten unbedingt prüfen, ob sie bei Element oder einem ihrer Partnerunternehmen versichert sind, und ihren Versicherungsschutz gegebenenfalls anpassen.

Für betroffene Kunden ist es ratsam, sich an Verbraucherberatungen und Versicherungsvermittler zu wenden, um ihre Optionen zu besprechen. Die BaFin bietet selbst keine individuelle Beratung an, stellt jedoch sicher, dass die Kundeninteressen im Insolvenzverfahren gewahrt bleiben. Ein gewisses Maß an Klarheit und Handlungsspielraum ist für die Kunden unerlässlich, um die Unsicherheit während dieser turbulenten Zeit zu überwinden.

Referenz 1
www.ruhr24.de
Referenz 2
www.bafin.de
Referenz 3
www.bafin.de
Quellen gesamt
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