
Seit dem Jahresbeginn 2025 sind Unikliniken in Bayern gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Ärzte elektronisch zu erfassen. Diese Neuerung folgt einem Tarifvertrag, der ab dem 1. Januar 2025 bindend ist und fordert eine umfassende Dokumentation der Anwesenheit am Arbeitsplatz. Der Marburger Bund hat in diesem Kontext eine Umfrage unter über 6.300 Ärzten an bayerischen Unikliniken durchgeführt, um die Effektivität der neuen Regelung zu evaluieren. Die Umfrage fand im Zeitraum vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 statt und umfasste namhafte Institutionen wie die Technische Universität München, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie die Unikliniken in Augsburg, Würzburg, Erlangen und Regensburg.
Die Ergebnisse der Umfrage sind alarmierend. Laut dem Marburger Bund existiert an keiner der untersuchten Unikliniken eine manipulationsfreie, elektronische Zeiterfassung. Fast 60 Prozent der Arbeitszeiten werden noch handschriftlich erfasst, was die Einhaltung der neuen Vorschriften erheblich in Frage stellt. Wo elektronische Systeme bereits implementiert sind, sind oft Manipulationen zu beobachten. Häufig werden beispielsweise Kappungsgrenzen oder automatisierte Pausenabzüge genutzt, die zu einer fehlerhaften Zeiterfassung führen.
Mängel bei der Zeiterfassung
Die Ärztegewerkschaft hat die Umfrageergebnisse als „katastrophal“ bewertet und fordert die Kliniken auf, dringende Maßnahmen zur Einhaltung der tarifvertraglichen Vorgaben zu ergreifen. Diese Mängel sind nicht nur ein organisatorisches Problem, sondern sie gefährden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 als auch durch eine Bestätigung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 geschaffen wurden. Diese Urteile legen fest, dass Unternehmen in der EU verpflichtet sind, Arbeitszeiten systematisch, lückenlos und objektiv zu erfassen.
Die Herausforderungen im Gesundheitswesen sind signifikant. Aufgrund flexibler Arbeitszeitmodelle und Schichtarbeit ist eine präzise Erfassung oft kompliziert. Abgesehen von der neuen tarifvertraglichen Regelung müssen auch Homeoffice-Arbeitszeiten und mobile Einsätze dokumentiert werden. Dies erfordert eine Einhaltung spezifischer Kriterien, die für eine korrekte Arbeitszeiterfassung unerlässlich sind. Diese umfassen eine systematische, lückenlose und objektive Erfassung, die frei von Manipulationen ist.
Technologische Lösungen und Datenschutz
In der Diskussion um die geeignete Arbeitszeiterfassung finden sich sowohl handschriftliche als auch elektronische Ansätze. Die manuelle Erfassung gilt als kostengünstig, ist jedoch oft nicht lückenlos und objektiv. Im Gegensatz dazu ermöglicht die elektronische Erfassung eine zuverlässigere Dokumentation, auch für flexible Arbeitszeiten. Hier spielt die Anwendung von Lösungen wie NOVENTI Flex eine entscheidende Rolle. Diese digitale Lösung bietet Module zur Dienstplangestaltung sowie zur flexiblen, ortsunabhängigen Zeiterfassung an.
Die Wahl der richtigen Lösung ist entscheidend, insbesondere in Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Da die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt, müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Implementierung digitaler Arbeitszeiterfassungslösungen berücksichtigt werden. Die transparente und effiziente Zeiterfassung ist nicht nur wichtig für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch für den Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Insgesamt zeigt die aktuelle Situation an bayerischen Unikliniken, dass trotz gesetzlicher Vorgaben und technologischen Lösungen dringend Handlungsbedarf besteht, um die Arbeitszeiterfassung zu optimieren und die Rechte der Mitarbeiter zu wahren.