
Am 19. März 2025 kam es im stillgelegten Atomkraftwerk Grafenrheinfeld in Unterfranken zu einem Vorfall, bei dem während der Abrissarbeiten ein Brand ausbrach. Dabei wurden elf Arbeiter verletzt, fünf von ihnen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Betreiber Preussenelektra informierte, dass neben den fünf Verletzten auch vier Personen zur Überwachung ins Krankenhaus gebracht wurden, jedoch bestand keine akute Gefahr für die Bevölkerung.
Der Brand ereignete sich gegen 11:09 Uhr und wurde durch Schleifarbeiten mit einer Flex ausgelöst. Laut PNP handelte es sich um einen „Kleinbrand an Lüftungsschläuchen einer mobilen Luftfilteranlage“. Dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr konnte das Feuer innerhalb weniger Minuten gelöscht werden, sodass keine Gefahrstoffe oder radioaktives Material nach außen drangen.
Details zum Abrissprozess
Der Rückbau des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld, das seit seiner Abschaltung im Jahr 2015 nicht mehr in Betrieb ist, begann im April 2018. Im Dezember 2020 wurde der letzte Brennstoff aus der Anlage entfernt. Der Kraftwerksbetrieb wurde 1981 aufgenommen, und die Kühltürme der Anlage wurden im August 2024 sprengtechnisch entfernt.
Die Kriminalpolizei Schweinfurt hat Ermittlungen zur Brandursache eingeleitet. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde wurde ebenfalls über den Vorfall informiert, um die Ermittlungen zu unterstützen. In diesem Kontext ist es wichtig zu beachten, dass Betreiber von Kernkraftwerken wie Preussenelektra verpflichtet sind, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich Berichte über Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau vorzulegen. Solche Informationen sind entscheidend für die Transparenz und die Einhaltung finanzieller Verpflichtungen im Bereich der nuklearen Entsorgung.
Relevante rechtliche Rahmenbedingungen
Das aktuell geltende Transparenzgesetz, das seit dem 27. Januar 2017 in Kraft ist, verpflichtet die Betreiber zu einer detaillierten Aufstellung der erwarteten Aufwendungen für die Stilllegung, den Rückbau sowie die Verpackung radioaktiver Abfälle BAFA. Ferner müssen solche Berichte alle verfügbaren Vermögenswerte zur Deckung dieser Aufwendungen darstellen.
Insgesamt zeigt der Vorfall in Grafenrheinfeld sowohl die Herausforderungen als auch die Sicherheitsvorkehrungen, die im Umgang mit stillgelegten Atomkraftwerken während der Abrissarbeiten zu beachten sind.