
Am heutigen Tag, dem 16. April 2025, wird in Bayern erneut gegen das Tanzverbot am Karfreitag protestiert. In München und Mittelfranken finden trotz der gültigen gesetzlichen Regelungen Protestpartys statt. Diese Veranstaltungen sind Teil einer breiten und anhaltenden Debatte über die Feiertagsgesetze in Bayern, die als restriktiv und überholt wahrgenommen werden. Der Bundes für Geistesfreiheit (bfg) organisiert an diesem stillen Tag mehrere Events, um auf die bestehende Regelung aufmerksam zu machen und deren Abschaffung zu fordern.
In Bayern sind insgesamt neun stille Tage im Jahr festgelegt, an denen laut Gesetz nur Veranstaltungen mit „ernstem Charakter“ erlaubt sind. Daraus ergibt sich ein Verbot von musikalischen Darbietungen in Gastronomiebetrieben am Karfreitag. Dieses Verbot ist umstritten, da es für viele Menschen, insbesondere die Anhänger des bfg München, eine Einschränkung der persönlichen Freiheit darstellt. Obwohl eine Änderung des Feiertagsgesetzes bereits 2022 im bayerischen Landtag abgelehnt wurde, bleibt der bfg weiterhin aktiv und plant etwa 40 Veranstaltungen an diesen Tagen, um auf die Thematik aufmerksam zu machen.
Die Rechtslage und ihre Folgen
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 hat ermöglicht, dass Feste, die keinen religiösen Charakter haben und eine weltanschauliche Abgrenzung darstellen, auch an stillen Tagen gefeiert werden können. Dieses Urteil hat dem bfg München Rückenwind gegeben, sich als Weltanschauungsgemeinschaft zu positionieren und die Trennung von Kirche und Staat sowie mehr Bürgerrechte zu verlangen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch häufig als unzureichend empfunden, was zu einer wachsenden Unzufriedenheit führten.
Im Vorfeld des Karfreitags 2024 plante der bfg München unter dem Motto „Nürnberg will tanzen“ eine Veranstaltungsreihe mit 14 beteiligten Clubs in Nürnberg. Diese Veranstaltungen wurden jedoch vom Nürnberger Ordnungsamt nicht genehmigt, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte. Der bfg München versuchte, eine gerichtliche Entscheidung zu erreichen, wurde jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach zurückgewiesen. Eine neue Verhandlung steht für den 5. März 2025 an.
Kritik am Tanzverbot
Während die Stadt Nürnberg eine alternative Genehmigung für eine Party anbot, lehnte der bfg München dieses Angebot ab. Assunta Tammelleo, die Vorsitzende des bfg, kritisierte das Vorgehen der Stadt als Eingriff in die Glaubens- und Versammlungsfreiheit. Ihrer Meinung nach stellt das Tanzverbot eine Bevormundung der Bürger dar, die sich auch in anderen Feiertagsbestimmungen widerspiegelt.
Politische Veranstaltungen sind von den Tanzverboten beispielsweise nicht betroffen, was zu einem weiteren Widerspruch führt. Die Verhandlung, die sogar an Aschermittwoch – einem „Stillen Tag“ – stattfinden soll, wird als ironisch betrachtet, da sie das Unrecht der Tanzverbote weiter unterstreicht. Der bfg München fordert daher eine umfassende Liberalisierung des bayerischen Feiertagsgesetzes und hat bereits gesetzliche Alternativen vorgeschlagen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Widerstand gegen das Tanzverbot in Bayern sowohl aus rechtlichen als auch aus gesellschaftlichen Gründen zunimmt. Festveranstaltungen, die unter dem Deckmantel einer weltanschaulichen Abgrenzung stehen, werden immer häufiger, und der bfg München führt diesen Kampf an. Weitere Ereignisse sind bereits für die kommenden Feiertage geplant, da die Diskussion um die Gesetze auch in den kommenden Jahren weitergeführt wird.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseiten von TAG24, Bund für Geistesfreiheit Bayern und Bund für Geistesfreiheit Bayern – Feiertagsgesetz.