
Der Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg steht seit Jahren im Mittelpunkt heftiger Auseinandersetzungen. Während das Projekt endlich in die realisierbare Phase übergeht, bleibt der Widerstand von Umweltschützern und Anwohnern spürbar. InFranken berichtet, dass die geplante Baukosten von etwa 660 Millionen Euro einen kreuzungsfreien Verlauf der A73 beinhalten, der insbesondere notwendig ist, um einen sanierungsbedürftigen Streckenabschnitt zu modernisieren.
Nachdem eine Klage des Bund Naturschutz gegen den Ausbau abgewiesen wurde, darf mit den Arbeiten begonnen werden. Oberbürgermeister Marcus König begrüßt das Urteil und hebt die Dringlichkeit hervor, das Projekt schnell umzusetzen. Der Bau soll voraussichtlich Mitte 2027 starten, nachdem zunächst das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren abgeschlossen ist. Der erste Bauabschnitt zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und der Jansenbrücke in Fahrtrichtung Hafen sieht die Errichtung einer dritten Fahrspur sowie Lärmschutzwände vor.
Widerspruch und Umweltschutz
Trotz der positiven Entwicklungen für die Stadtverwaltung kündigte der Bund Naturschutz an, weiterhin gegen das Projekt vorzugehen. Der Verein appelliert an den Oberbürgermeister, eine Planung zu entwickeln, die von der Gesellschaft akzeptiert wird. Kritische Stimmen besorgen sich um den Anstieg des Verkehrsaufkommens und die Sphäre der Luftqualität, insbesondere die Überschreitung der Grenzwerte bei Feinstaub und Stickoxiden in den angrenzenden Wohngebieten.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im Jahr 2024 entschieden, dass die Planungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) enthalten. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit fortwährenden Diskussionen zur Notwendigkeit einer solchen Prüfung gemäß der EU-Richtlinie. Der Bund Naturschutz sieht hier Klärungsbedarf und betont die Wichtigkeit, gesundheitliche Belastungen durch steigenden Verkehr zu vermeiden. Kritik richtet sich auch gegen die Argumentation der Stadt zur Einstufung der Straße als Kreisstraße. Es wird befürchtet, dass der Ausbau die Situation weiter verschärfen könnte.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Kontext des neuen Ausbaus wird die europäische Gesetzgebung zur Umweltverträglichkeitsprüfung relevanter, insbesondere seit Änderungen der Richtlinie im Jahr 2014. Vorgaben zur Vereinfachung und Systematisierung der UVP-Prozesse stehen dabei im Fokus. Informationen über den aktuellen Stand der Gesetzgebung finden sich in Berichten von FGSV und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Die Realisierung des Frankenschnellwegs steht als Beispiel für die Herausforderungen, die Verkehrsentwicklung und Umweltschutz miteinander vereint. Während die Stadt an der Umsetzung festhält, zeigt der Widerstand, wie diese Themen weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit bleiben. Eine ländliche Verflechtung von Verkehrsinfrastruktur und Umweltbelangen trifft hier auf den Nährboden städtischer Raumplanung.
Das Projekt wird weiterhin von vielen Seiten kritisch betrachtet, auch im Hinblick auf langfristige ökologische Implikationen und die Lebensqualität der Anwohner.