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Unwetter-Wahnsinn! Massive Bahn-Störungen zwischen Bamberg und München!

Massive Bahn-Behinderungen zwischen Bamberg und Nürnberg am 9. Januar 2025: Unwetterschäden, umgestürzte Bäume und Stellwerksstörungen führen zu erheblichen Verspätungen und Zugausfällen. Pendler müssen sich auf lange Wartezeiten einstellen.

Massive Behinderungen im Bahnverkehr zwischen Bamberg und Nürnberg beeinträchtigen derzeit zahlreicher Pendler und Reisender. Diese Probleme sind auf ein starkes Unwetter zurückzuführen, das am Donnerstag, dem 9. Januar 2024, einschließlich heftiger Regenfälle und Sturmböen, auf die Region niedergegangen ist. Infolge der Unwetter sind erhebliche Einschränkungen im Regional- und S-Bahnverkehr der Linie S1 zu verzeichnen, insbesondere zwischen Bamberg und München. Laut inFranken ist der Streckenabschnitt Bamberg – Strullendorf nur eingleisig befahrbar, was zu hohen Verspätungen führt. Zudem wird für Reisende auf dieser Strecke kurzfristige Zugausfälle in Betracht gezogen.

Eine weitere Störung betrifft die ICE-Strecke von München nach Berlin, wo es aufgrund einer Stellwerksstörung zwischen Nürnberg und Bamberg zu erheblichen Verspätungen und Ausfällen gekommen ist. Züge konnten nicht wie geplant in Erlangen und Bamberg halten und mussten umgeleitet werden. Fahrgäste müssen mit zusätzlichen Fahrzeiten von bis zu 120 Minuten rechnen, so BR. Diese Problemsituation besteht mittlerweile seit Freitagmorgen, die Behebung wird jedoch intensiv durch Mitarbeiter vorangetrieben.

Fahrgastrechte und Entschädigung

In Anbetracht der aktuellen Störungen ist es für betroffene Reisende wichtig, sich über ihre Fahrgastrechte zu informieren. Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung. Dies gilt sowohl für den Fern- als auch für den Nahverkehr, nicht jedoch für U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, beträgt die Entschädigung bei 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Fahrkartenpreises und bei 120 Minuten 50 Prozent. Reisende haben außerdem die Möglichkeit, den gesamten Ticketpreis zurückzufordern oder eine kostenlose Rückfahrt zu ihrem Ausgangspunkt zu verlangen.

Zusätzlich zu diesen Entschädigungen gilt seit Juni 2023 eine Neufassung der EU-Verordnung über Fahrgastrechte. Diese sieht vor, dass Ansprüche bei außergewöhnlichen Umständen, wie den gegenwärtigen extremen Wetterbedingungen, nicht geltend gemacht werden können. Normale jahreszeitlich bedingte Witterungsumstände zählen hingegen nicht als außergewöhnlich. Dennoch bleibt das Recht auf Entschädigungen bei Streiks und handlungsbedingten Herausforderungen des Infrastrukturbetreibers bestehen.

Die aktuellen wetterbedingten Probleme im Bahnverkehr verdeutlichen die Herausforderungen, mit denen Pendler und Reisende konfrontiert sind, und die Notwendigkeit eines umfassenden Verständnisses von Fahrgastrechten.

Referenz 1
www.infranken.de
Referenz 2
www.br.de
Referenz 3
www.verbraucherzentrale.de
Quellen gesamt
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