
Ein Münchner Investor plant den Bau einer Agri-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von 25 Hektar in Tannhausen, die ungefähr 35 Fußballfeldern entspricht. Laut Schwäbische Post hat der Gemeinderat von Tannhausen bereits in einer Sitzung mit 7 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen beschlossen, einen Bebauungsplan für dieses Projekt aufzustellen. Die Feldwerke Solar GmbH aus München wird als Investor vom Gemeinderat angeführt. Die geplante Anlage soll dabei die bisherige landwirtschaftliche Nutzung erhalten.
Bürgermeister Siegfried Czerwinski betonte die Bedeutung von Pachteinnahmen für lokale Landwirte sowie die Gewerbesteuern, die der Gemeinde zugutekommen. Ein wichtiger Schritt in der Projektentwicklung ist die für den 19. März angekündigte Informationsveranstaltung für die Bürger von Tannhausen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gemeindemitglieder auf das geplante Vorhaben reagieren werden.
Bedenken und Unterstützung im Gemeinderat
Im Gemeinderat äußerten einige Mitglieder Bedenken gegenüber dem Projekt, während andere den Vorschlag befürworteten. Czerwinski machte jedoch deutlich, dass der Aufstellungsbeschluss erst der Anfang eines langen Genehmigungsverfahrens ist und das Projekt jederzeit gestoppt werden kann. Während der Sitzung wurden auch finanzielle Themen behandelt: Die Kritik an den aktuellen 100 Euro pro Wohnplatz und Monat für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte führte zu einem Antrag auf Erhöhung auf 270 Euro, der jedoch abgelehnt wurde. Ein alternativer Antrag auf 220 Euro fand jedoch eine knappe Mehrheit.
Aktuell haben sich für das neue Kindergartenjahr 94 Kinder angemeldet, wobei 101 Plätze zur Verfügung stehen, was für die Gemeinschaft einen Engpass in dieser Hinsicht ausschließt.
Rechtliche Grundlagen für Agri-Photovoltaikanlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau von Agri-PV-Anlagen werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Schlüsselpunkte sind, dass Anlagen bis zu einer Fläche von 2,5 Hektar baurechtlich privilegiert sind und ohne Bebauungsplan errichtet werden können, wenn sie in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang zur Landwirtschaft stehen. Dies wird in einem Bericht von Agrar Heute erläutert.
Wichtige Aspekte, die bei der Genehmigung berücksichtigt werden müssen, sind die Einhaltung raumordnerischer Rahmenbedingungen sowie die Abstimmung mit lokalen Behörden. Außerdem müssen Anlagenzertifikate für die Einspeiseleistung rechtzeitig angemeldet werden, und die Prüfung des Netzanschlusses ist erforderlich.
Aktuelle Entwicklungen in der Solarwirtschaft
Parallel zu diesen Entwicklungen wird das Baugesetzbuch von der Bundesregierung novelliert, um die Prozesse für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu forcieren. Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren für Photovoltaik- und Speicherprojekte zu beschleunigen, was im Rahmen einer Analyse des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) gefordert wird. Insbesondere wird eine Teilprivilegierung für Agri-PV-Anlagen vorgeschlagen, um bürokratische Hürden zu minimieren und eine zeitnahe Umsetzung zu fördern.
Die Förderung von Agri-PV-Anlagen könnte dazu beitragen, die Effizienz in der Landwirtschaft zu steigern und gleichzeitig zur Energiewende beizutragen. Diese Entwicklungen entfalten sich in einem Kontext, der zunehmend für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieproduktion sensibilisiert ist.