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Millionenstreit vor Münchener Gericht: Flughafen fordert 6,5 Mio. von Stadt!

Ein milliardenschwerer Streit zwischen dem Flughafen München und der Stadt München steht bevor. Der Flughafen fordert 6,5 Millionen Euro wegen eines strittigen Grundstücksverkaufs aus dem Jahr 2003. Ein gerichtliches Verfahren könnte nun eine Mediation unter der neuen Kommunalreferentin prüfen.

Das Münchner Landgericht beschäftigt sich zurzeit mit einem bedeutenden Rechtsstreit zwischen dem Flughafen München und der Stadt München. Der Flughafen erhebt einen Anspruch in Höhe von 6,5 Millionen Euro auf Grundlage eines Grundstückskaufvertrags, der bereits im Jahr 2003 abgeschlossen wurde. Dies entfaltet sich vor dem Hintergrund, dass der Flughafen der Ansicht ist, durch einen Bebauungsplan habe das betroffene Grundstück an Wert gewonnen und es stehe ihm eine Nachbesserung des Kaufpreises zu. Die Stadt München hingegen bestreitet diesen Anspruch und argumentiert, dass ein Pauschalpreis vereinbart wurde, der keiner Nachbesserung unterliege. Diese aufgeheizten Fronten deuten auf eine komplexe Auseinandersetzung hin, die die Stadtplanung in München potenziell beeinflussen könnte. tz.de berichtet, dass die Richterin Anne Fricke ein Mediationsverfahren vorgeschlagen hat, um eine Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erreichen.

Die frühere Kommunalreferentin Kristina Frank hatte eine solche Mediation jedoch abgelehnt. Die neu ernannte Kommunalreferentin Jacqueline Charlier hat das Mandat übernommen, diese Möglichkeit nun zu prüfen. Dieser Wechsel in der Leitung könnte entscheidend für den Verlauf des Verfahrens werden. In der Hintergrundgeschichte spielt die Frage eine wesentliche Rolle, ob sich die bauliche Nutzung des Grundstücks seit dem Verkauf verändert hat, was den gerufenen Nachbesserungsanspruch stützen oder entkräften könnte.

Hintergrund des Grundstücksverkaufs

Der Flughafen München (FMG) ist nicht nur ein wichtiger Akteur im Fall um den Kaufpreis. Aktuell veräußert er aufgrund der eigenen Eigentumspolitik große Flächen. Wie juramagazin.de berichtet, verläuft dieser Verkauf jedoch wenig transparent für die Öffentlichkeit und Mitbieter. FMG ist bekannt dafür, dass die Verkaufsentscheidungen beispielsweise im freihändigen Verfahren stattfinden, ohne dass öffentliche Ausschreibungen durchgeführt werden. Dies wirft Fragen zur Fairness und zur rechtlichen Korrektheit des Verkaufsprozesses auf.

Insbesondere die Transparenz der Verkäufe steht in der Kritik. Es gab begründete Fragen an die Staatsregierung bezüglich der Verkaufsmodalitäten und des Umfangs der Ausgleichsflächen, die der Flughafen handhabt. Anmerkungen zu speziellen Verkäufen, wie beispielsweise eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen hochrangigen Politiker, machen deutlich, dass die Verkaufspraktiken dringend einer eingehenden Überprüfung bedürfen. Das Unternehmen besitzt insgesamt ca. 640 Hektar an Eigentumsflächen, die als Ausgleichsflächen nutzbar sind, wobei die Verkaufsentscheidungen nicht immer durch Gremien genehmigt wurden, da sie als nicht zustimmungspflichtig gelten.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2010 bestätigt, dass nicht alle Grundstücksverkäufe von der Ausschreibungspflicht betroffen sind, auch wenn sie mit Bauverpflichtungen verbunden sind. Dies könnte die Rechtmäßigkeit der Verkäufe durch den Flughafen München beeinflussen, insbesondere in Anbetracht der Unklarheiten über die Begriffe „unmittelbares wirtschaftliches Interesse“ und den damit verbundenen Ausschreibungspflichten. Ein solches Verständnis ergibt sich aus den Regelungen des § 99 GWB, die bei Grundstücksverkäufen im öffentlichen Bereich Anwendung finden. Diese komplexen Regelungen können nicht nur die jetzige Streitigkeit zwischen dem Flughafen und der Stadt beeinflussen, sondern auch zukünftige Verkaufsvorgänge erheblich prägen.

Insgesamt zeigt sich, dass der Streit um die 6,5 Millionen Euro nicht allein eine finanzielle Angelegenheit ist, sondern auch weitreichende Fragen zur Transparenz und zur Handhabung öffentlicher Immobilienverkäufe aufwirft. Der Ausgang der Gerichtsverhandlung und die mögliche Einigung durch Mediation könnten für künftige Verfahren im Bereich der öffentlichen Grundstücksverkäufe wegweisend sein.

Referenz 1
www.tz.de
Referenz 2
www.juramagazin.de
Referenz 3
www.juramagazin.de
Quellen gesamt
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