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Marilyn Manson: Skandal-Urteil und ausverkaufte Tour in München!

Marilyn Manson geht mit seinem neuen Album „One Assassination Under God – Chapter 1“ auf ausverkaufte Europatournee, nachdem die Staatsanwaltschaft Los Angeles alle Ermittlungen gegen ihn eingestellt hat.

Marilyn Manson, der umstrittene Rockmusiker, hat zuletzt mit seinem neuen Album „One Assassination Under God – Chapter 1“, das im November 2024 veröffentlicht wurde, für Schlagzeilen gesorgt. Der 56-Jährige, dessen bürgerlicher Name Brian Warner ist, erhebt in einem der Songs, „Nod If You Understand“, die provokante Zeile „I won’t repent“. Seine Europatournee, die am 13. Februar 2025 im Zenith in München ihren nächsten Halt hat, ist bereits ausverkauft, was das öffentliche Interesse an seiner Musik und Person erneut befeuert.

Die Rückkehr in die Öffentlichkeit erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Manson kürzlich mit schweren Vorwürfen konfrontiert war. Im Jahr 2021 beschuldigte die Schauspielerin Evan Rachel Wood Manson, sie über Jahre hinweg manipuliert und sexuell missbraucht zu haben. Diese Vorwürfe, die von weiteren Frauen unterstützt wurden, führten zu einer umfangreichen polizeilichen Untersuchung, die sich über mehrere Jahre erstreckte.

Ein Ermittlungsverfahren unterbrochen

Ende Januar 2025 stellte die Staatsanwaltschaft von Los Angeles schließlich die Ermittlungen gegen Manson ein. Der Bezirksstaatsanwalt Nathan Hochman erklärte, die Vorwürfe seien aufgrund der Verjährungsfristen zu alt, um eine Anklage zu erheben. Die Vorfälle, die zwischen 2009 und 2011 in West Hollywood stattfanden, konnten nicht ausreichend bewiesen werden. Hochman lobte den Mut der Frauen, die sich gemeldet hatten, und bedankte sich für ihre Kooperation während der Ermittlungen.

Zuvor hatte Manson eine Verleumdungsklage gegen Wood fallen gelassen. Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe und der anschließenden Untersuchung gab es Debatten über die Verjährungsfristen in Fällen von sexueller Gewalt. Evan Rachel Wood äußerte ihre Enttäuschung über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und sagte, dass dies belege, wie wichtig es sei, dass gewalttätige Verbrechen keine Verjährungsfrist haben sollten. Der Phoenix Act, der 2020 verabschiedet wurde, verlängert die Verjährungsfrist in Fällen von häuslicher Gewalt auf fünf Jahre.

Reaktion auf die Vorwürfe

Die Auseinandersetzungen um Manson sind nicht neu; er hatte bereits nach dem Amoklauf an der Columbine-Highschool 1999 mit ähnlichen Vorwürfen zu kämpfen. Sein früheres Album „We Are Chaos“, welches 2020 erschien, stellte eine Rückkehr in die Musiklandschaft dar und war ebenfalls von Kontroversen begleitet. Manson hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und sprach von „schrecklichen Verzerrungen der Realität“. Er verklagte Wood und ein Richter wies wesentliche Teile dieser Klage ab, was ihn dazu brachte, letztlich die Klage fallenzulassen und Wood’s Anwaltsgebühren zu bezahlen.

Die Verjährungsfristen für sexuelle Straftaten in den USA und speziell Kalifornien sind kompliziert. Während viele der Vorwürfe gegen Manson außerhalb der gängigen Fristen liegen, gelten für weitere Fälle, insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche, unterschiedliche Regelungen. Im Zivilrecht können Klagen unabhängig von Strafanzeigen erheben werden, wobei seit dem 30. Juni 2013 eine neue Verjährungsfrist gilt, die nach 30 Jahren ab dem 21. Lebensjahr endet, was für viele Kläger eine Herausforderung darstellt, sich rechtzeitig zur Wehr zu setzen gegen Missbrauch berichtet.

Der Erfolg seiner Europatournee und die Veröffentlichung des neuen Albums könnten für Manson sowohl eine Rückkehr ins Rampenlicht als auch eine Möglichkeit sein, seine eigene Narrative in einer von Vorwürfen geprägten Realität zu gestalten. Ob sein musikalisches Werk von den Kontroversen überlagert wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Besucher des Konzerts in München dürfen sich auf ein eindrucksvolles Spektakel freuen, nachdem Manson dort zuletzt 2017 auftrat. Seine kommenden Auftritte könnten jedoch auch weiterhin von den Schatten der vergangenen Vorwürfe beeinflusst werden sueddeutsche.de.

Referenz 1
www.sueddeutsche.de
Referenz 2
www.euronews.com
Referenz 3
www.gegen-missbrauch.de
Quellen gesamt
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