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Köln schockiert: Mann stalkt Medizinstudentin über Jahre hinweg!

Am 15. Januar 2025 begann im Kölner Landgericht der Prozess gegen einen 50-jährigen Mann, der beschuldigt wird, eine Medizinstudentin über Jahre gestalkt zu haben, während seine psychische Verfassung im Fokus steht.

Am Dienstag fand eine Verhandlung im Kölner Landgericht statt, in der ein 50-jähriger Mann, Stefan T. (Name geändert), wegen Nachstellung angeklagt ist. Der Hauptvorwurf lautete auf Stalking, wobei der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll. Dieser Fall wird im Rahmen eines Sicherungsverfahrens verhandelt, um die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu klären.

Stefan T. begann im Jahr 2008, eine Medizinstudentin zu stalken. Die Ursache war eine unglückliche Verliebtheit, obwohl beide Personen zuvor nie in Kontakt gestanden hatten. Trotz eines Hausverbots des Dekans und der offensichtlichen Ablehnung der Frau setzte T. seine Nachstellungen fort. Er beobachtete sie bei Vorlesungen und bombardierte sie mit zahlreichen E-Mails.

Fortdauerndes Stalking

Um den Aktivitäten von Stefan T. entgegenzuwirken, erwirkte die junge Frau eine einstweilige Verfügung und zog sogar um. Doch der Stalker ließ nicht locker und suchte weiterhin ihre Wohnanschriften auf. Besonders perfide war, dass er einen Vertrag über einen E-Mail-Account auf ihren Namen abschloss und Flüge buchte, was letztlich zu einer Strafanzeige führte.

Die ständigen Nachstellungen führten zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Medizinstudentin. Stefan T. kontaktierte sie weiterhin mit Liebesbeteuerungen und drohte ihr unter anderem mit einem Zivilprozess. Nachdem sie nach München zog, blieben die Stalkings nicht aus: Geschenke und Briefe von T. kamen weiter, und die E-Mails tagtäglich.

Ein weiterer Punkt der Anklage betrifft die Belästigung eines Bekannten der Frau und deren Eltern. Auch hier sind falsche Beschuldigungen und Bedrohungen vorgefallen. Zusätzlich wird T. der Urkundenfälschung beschuldigt. Er legte an der Universität Bonn gefälschte Immatrikulationsbescheinigungen und einen gefälschten Mietvertrag vor.

Schaden durch Betrug und Strafanzeige

Besonders schwer wiegt der Vorwurf des Betrugs in 22 Fällen, bei denen T. Hotelzimmer buchte, jedoch die Rechnungen nicht bezahlte. Oft war er ohne festen Wohnsitz unterwegs. Der Gesamtschaden durch die nicht bezahlten Übernachtungen beläuft sich auf nahezu 14.600 Euro, mit dem größten Einzelbetrag von rund 3600 Euro, entstanden im Grandhotel Schloss Bensberg im November 2022.

Der Verteidiger von Stefan T. erklärte, dass sein Mandant zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zur Sache oder zu seiner Person machen wolle. Der Prozess wird am kommenden Montag mit insgesamt sieben vorgesehenen Verhandlungstagen fortgesetzt. Das Stalking, das T. beging, umfasst eine Vielzahl an Handlungen, die laut § 238 StGB als Nachstellung gelten. Dazu gehören unter anderem unbefugtes Nachstellen, Kontakte über Kommunikationsmittel und das Bedrohen der Person oder ihrer Angehörigen, die in der Gesetzgebung klar definiert sind.

Immer wieder sind Gesetzesänderungen erfolgt, um der zunehmenden Gefahr von Stalking und Cyberstalking gerecht zu werden, was beispielsweise das unerlaubte Zugreifen auf E-Mail- oder Social-Media-Konten umfasst. Laut dem Bundesministerium der Justiz wurden die Tatbestandsmerkmale zuletzt am 10. August 2021 überarbeitet, um in einer Zeit des technischen Fortschrittes den Opferschutz zu verbessern. Cyberstalking wird mittlerweile als eine schwerwiegende Form des Stalkings betrachtet und hat erhöhte Strafrahmen zur Folge, da häufig weitreichende gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Opfer auftreten können.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Stalking und die Entwicklung digitaler Formen der Nachstellung werden im deutschen Strafgesetzbuch in Paragraph 238 geregelt. Diese umfassende Gesetzgebung soll den Opferschutz im Kontext von Stalking, sowohl in der physischen als auch in der digitalen Welt, gewährleisten und die Täter zur Verantwortung ziehen.

Die Berichterstattung über diesen ernsthaften Fall zeigt die Komplexität und die Vielschichtigkeit von Stalking. Er verdeutlicht ebenfalls die notwendige Sensibilität und die Herausforderungen, mit denen sowohl die Opfer als auch die Justiz in solchen Fällen konfrontiert sind. In Anbetracht der anhaltenden Verfahren bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Konsequenzen für Stefan T. im weiteren Verlauf aussehen werden.

Für weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten des Stalkings und den sich ändernden Gesetzen können Sie die folgenden Links besuchen: Kölner Stadt-Anzeiger, Die Anwaltskanzlei, Bundesministerium der Justiz.

Referenz 1
www.ksta.de
Referenz 2
www.die-anwalts-kanzlei.de
Referenz 3
www.bmj.de
Quellen gesamt
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