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Klopfende Nachbarin in München verliert Rechtsstreit um Lärmschutz!

Im Münchner Amtsgericht entbrannte ein ungewöhnlicher Rechtsstreit: Lärmbelästigung durch eine Nähmaschine und die Frage, ob klopfende Nachbarn Notwehr ausüben konnten. Welche Entscheidung traf das Gericht?

Am Amtsgericht München sorgte ein gerichtlicher Streit um Lärmbelästigung zwischen zwei Nachbarinnen für Aufsehen. Die Erdgeschossbewohnerin, die sich vom Lärm einer Industrienähmaschine gestört fühlte, sah sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Von August 2022 bis April 2023 klopfte die Bewohnerin der darüber liegenden Wohnung mindestens 500 Mal an die Decke, um ihrer Unzufriedenheit über die Geräusche Ausdruck zu verleihen. Das Gericht hatte die Aufgabe, zu klären, ob diese Handlungen als Notwehr gegen die Lärmbelästigung gerechtfertigt waren.

Die Klägerin forderte die Unterlassung des Klopfens sowie Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro. Die Beklagte hingegen argumentierte, das Klopfen sei eine notwendige Reaktion auf die für sie unzumutbare Lärmbelästigung. Die Gemeinde wurde eingeschaltet, um die Lärmsituation zu überprüfen. Doch bei einer Vorortbesichtigung stellten zwei Gemeindemitarbeiter fest, dass die Nähmaschine nicht hörbar war. Daraufhin entfernte die Klägerin die Maschine aus ihrer Wohnung.

Gerichtliches Urteil und Folgen

Das Gericht entschied schließlich zu Gunsten der Klägerin. Es stellte fest, dass das wiederholte Klopfen der Beklagten keine Notwehr darstelle. Die Beklagte wurde zur Unterlassung und zur Zahlung von 300 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass die von ihr wahrgenommenen Geräusche tatsächlich störend waren. Stattdessen hörten die Richter lediglich starkes Rauschen, aber keine charakteristischen Geräusche einer Nähmaschine.

Die Beklagte hätte in diesem Fall andere rechtliche Schritte einleiten müssen, anstatt selbstständig durch Klopfen zu reagieren. Auch die Aussage, dass sie im Sommer 2022 bereits die Behörde eingeschaltet hatte, um auf die Lärmbelästigung aufmerksam zu machen, konnte das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Rechte der Mieter bei Lärmbelästigung

Lärmbelästigung ist ein häufiges Problem in Mehrfamilienhäusern, das in der Regel durch laute Musik, Partys oder Renovierungsarbeiten entsteht. Laut RechteCheck haben Mieter ein Recht auf ungestörte Nutzung ihrer Wohnung. Der erste Schritt bei Lärmbelästigung besteht darin, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.

Wichtig ist zudem die Dokumentation der Lärmbelästigung. Hierbei sollte ein Lärmprotokoll geführt werden, das Datum, Uhrzeit, Art und Dauer des Lärms festhält. Im Falle eines rechtlichen Vorgehens können Zeugen oder Aufnahmen hilfreich sein. Vermieter sind verpflichtet, Beschwerdebriefe der Mieter zu bearbeiten und gegebenenfalls für Abhilfe zu sorgen.

In schwerwiegenden Fällen sind rechtliche Schritte, wie eine Unterlassungsklage gegen den störenden Nachbarn oder eine Mietminderung, Optionen, die Mieter in Betracht ziehen können. Eine solche Klage sollte jedoch gut überlegt sein, da sie das nachbarschaftliche Verhältnis belasten kann.

In diesem speziellen Fall wurde deutlich, dass selbst im Namen der vermeintlichen Notwehr die rechtlichen Rahmenbedingungen strikt eingehalten werden müssen. Mieter sind nicht schutzlos und können ihre Wohnqualität durch angemessene Schritte schützen, wie das Beispiel aus München eindrucksvoll zeigt.

Für weitere Informationen zu diesem Fall und den allgemeinen Rechten von Mietern bei Lärmbelästigung sind die Berichte von Tag24 und Stern empfehlenswert.

Referenz 1
www.tag24.de
Referenz 2
www.stern.de
Referenz 3
rechtecheck.de
Quellen gesamt
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