
Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann steht erneut vor Gericht. Ein neuer Prozess wird am Donnerstag, dem 3. April 2025, um 12:00 Uhr am Amtsgericht München stattfinden. Der Grund: eine Trunkenheitsfahrt nach dem Oktoberfest 2024. Dies berichtet die PNP.
Lehmann wird vorgeworfen, unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt zu haben. Eine Polizeistreife hielt ihn an, nachdem diese einen auffälligen Fahrstil bemerkt hatte. Gegen einen Strafbefehl aufgrund fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hat der Ex-Torwart Einspruch eingelegt. In seiner Verteidigung sprach Lehmann von einem „Fehler“, wehrte sich jedoch gegen die Darstellung, er sei „total betrunken“ gewesen.
Vorwürfe der Sachbeschädigung
Im vergangenen Jahr war Lehmann bereits in den Schlagzeilen, als er wegen eines Vorfalls mit einer Kettensäge verurteilt wurde. Dieser Vorfall ereignete sich am Starnberger See, wo er einen Dachbalken in der Garage eines Nachbarn ansägte. Der Grund für diese bizarre Aktion war, dass die Garage Lehmanns Blick auf den See versperrte. Laut der Fränkischen Tag hat die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen ihn erhoben. Der Vorwurf umfasst Sachbeschädigung.
Lehmann äußerte sich über Instagram, wo er die Vorwürfe als nicht zutreffend bezeichnete. Er betonte die Rufschädigung und die Missachtung seiner Privatsphäre. Die Anklage wegen der Sachbeschädigung ist jedoch noch nicht vom Amtsgericht Starnberg zugelassen worden, sodass unklar bleibt, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt.
Rechtliche Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt
Im Kontext der neuen Anklage sieht sich Lehmann nicht nur mit rechtlichen Folgen konfrontiert. Eine Trunkenheitsfahrt kann, abhängig vom Blutalkoholgehalt, schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Laut dem Ratgeber von 123recht.de können schon bei einem Blutalkoholwert von über 0,5 Promille Ordnungswidrigkeiten oder sogar strafbare Handlungen vorliegen.
Die rechtlichen Folgen erstrecken sich von Geldstrafen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis, wobei im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht. Für Lehmann könnte diese Situation also weitreichende Konsequenzen haben. Bei der Verteidigung gegen solche Vorwürfe ist es üblich, die Umstände des Fahrens und den genauen Alkoholgehalt zum Zeitpunkt der Fahrt zu prüfen.
Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für Jens Lehmann die Unschuldsvermutung. Der Fall bleibt angespannt und wird mit großem Interesse verfolgt, da die rechtlichen Herausforderungen des ehemaligen Torwarts nicht aufhören.