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Drohne sorgte für Aufregung in München: Polizei ermittelt gegen Piloten!

Eine Drohne über der Maxvorstadt in München sorgte für Aufregung: Polizei verfolgte den Flug und identifizierte den 28-jährigen Piloten. Er steht nun wegen Luftverkehrsverstößen unter Ermittlungen.

In der Maxvorstadt von München kam es zu einer bemerkenswerten Episode, als eine Drohne über bewohntes Gebiet flog und die Polizei daraufhin tätig wurde. Die Ereignisse entwickelten sich am heutigen Tag, dem 25. Februar 2025, wo die Polizei einem 28-jährigen Münchner Piloten auf die Spur kam, nachdem sie den Flug der Drohne verfolgt hatte. Der Pilot sieht sich nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung und das Luftverkehrsgesetz gegenüber, wie tz.de berichtet.

Die zivilen Einsatzkräfte sicherten die Speicherkarte der Drohne, um Beweismaterial zu sammeln. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Pilot jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Münchner Verkehrspolizei übernimmt nun die weiteren Ermittlungen und möchte klarstellen, dass Drohnenpiloten sich über die geltenden Vorschriften informieren müssen, da der Betrieb von Drohnen über Wohngebieten, Behörden und anderen sensiblen Bereichen grundsätzlich untersagt ist.

EU-weite Regelungen für Drohnen

Solche Vorfälle machen deutlich, wie wichtig es ist, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die EU Drohnenverordnung, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist, regelt den Betrieb von Drohnen in der EU und bietet die Grundlage für nationale Gesetze. Diese Verordnung gilt auch in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz, jedoch nicht für Flüge in Innenräumen, wie dein-drohnenpilot.de ergänzt.

Die EU-Verordnung unterteilt Drohnen in verschiedene Kategorien, die je nach Gewicht und Einsatzmöglichkeiten variieren. Insbesondere fällt die „Offene Kategorie“ für Drohnen unter 25 kg in das Regelwerk. Hier sind Flüge innerhalb der Sichtweite bis zu einer maximalen Höhe von 120 Metern erlaubt, wobei keine gefährlichen Güter befördert oder Gegenstände abgeworfen werden dürfen. Diese Regelungen sind in drei Kategorien unterteilt: Open, Specific und Certified, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Piloten stellen.

Wichtige Anforderungen für Drohnenpiloten

Alle Drohnenbetreiber sind verpflichtet, sich zu registrieren, wenn ihre Drohne ein Startgewicht von 250 g überschreitet oder mit einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann. Diese Registrierungspflicht wird durch die neue EU-Drohnenverordnung von 2025 verstärkt, die auch eine Versicherungspflicht für alle Piloten vorsieht. Eine wesentliche Änderung betrifft die Einführung von zwei Drohnenführerscheinen, die bis 2025 notwendig werden, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, wie bmdv.bund.de informiert.

Das Einhalten dieser Vorschriften ist entscheidend für die Sicherheit in der Luftfahrt und zum Schutz von Menschen in den Versorgungsgemeinschaften. Die Münchner Polizei und die zuständigen Verkehrsbetriebe werden weiterhin für die Einhaltung dieser Regeln sorgen und Drogeneinsätze in städtischen Gebieten strenger überwachen.

Referenz 1
www.tz.de
Referenz 2
www.dein-drohnenpilot.de
Referenz 3
bmdv.bund.de
Quellen gesamt
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