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Dierkes kämpft gegen Geldstrafe: AfD-Politiker wehrt sich vor Gericht!

AfD-Politiker Rene Dierkes will gegen ein Urteil des Landgerichts München II vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht Berufung einlegen, nachdem er wegen Pfefferspray bei einer Kundgebung verurteilt wurde.

Der AfD-Politiker Rene Dierkes hat das Berufungsurteil des Landgerichts München II nicht akzeptiert und plant eine Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht. In einem Verfahren, das aus einem Vorfall im September 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen-Politikerin Claudia Roth in Weilheim stammt, wurde Dierkes zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass Dierkes mit Pfefferspray in der Jackentasche angetroffen wurde, was einen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz darstellt, das das Mitführen solcher Gegenstände bei Versammlungen verbietet, wie Süddeutsche Zeitung berichtet.

Das Landgericht bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Weilheim, wobei in der Berufung die Anzahl der Tagessätze von 30 auf 20 reduziert und der Tagessatz von 80 auf 180 Euro erhöht wurde. Diese Entscheidung begründete das Gericht mit den gestiegenen Einkünften Dierkes aufgrund seines Mandats im Bayerischen Landtag. Trotz ursprünglich vorgeschlagener 40 Tagessätze durch die Staatsanwaltschaft scheiterte dieser Antrag, da die Kammer eine geringfügige Schuld feststellte.

Die Argumentation Dierkes und die Rolle der Polizei

Dierkes selbst betont, dass er kein aktiver Teilnehmer an der Versammlung gewesen sei. Er habe sich lediglich am Rand aufgehalten und Fotos gemacht, was auch von Polizeibeamten im Prozess bestätigt wurde. Diese Einschätzung konnte jedoch das Gericht nicht überzeugen, da es feststellte, dass bereits der Besitz eines verbotenen Gegenstandes „bei“ einer Versammlung eine Straftat darstellt.

Dierkes sieht in dieser Entscheidung einen Widerspruch zu anderen Kommentierungen, die eine aktive Teilnahme als Voraussetzung für eine Verurteilung betrachten. Der Politker kritisierte auch die bestehenden „selbstverteidigungsfeindlichen“ Gesetze und rief zur Reformierung des Waffenrechts auf. In diesem Zusammenhang konstatiert die Bayerische Innenministerium, dass der Umgang mit Waffen und gefährlichen Gegenständen strengen Regelungen unterliegt und das Mitführen solcher Objekte bei Versammlungen streng verboten ist.

Rechtliche Konsequenzen und die öffentliche Diskussion

Einen Antrag zur Einstellung des Verfahrens hatte das Gericht zunächst als möglich erachtet, doch dies scheiterte an der Opposition der Staatsanwaltschaft. Daraus ergibt sich ein rechtlicher Rahmen, der festlegt, dass Versammlungen der öffentlichen Meinungsbildung dienen und bestimmten Regeln, wie einer 48-Stunden-Anzeigepflicht, unterliegen müssen. Zudem können Versammlungen eingeschränkt oder verboten werden, wenn sie eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, was in diesem Fall anscheinend nicht gegeben war.

Die Entscheidung des Gerichts hat bereits eine öffentliche Debatte über die Themen Waffenrecht und Versammlungsfreiheit entfacht. Dierkes selbst kündigte an, dass er die Angelegenheit als eine grundlegende rechtliche Fragestellung von übergreifender Bedeutung erachtet und somit die weitere rechtliche Klärung anstrebt.

Referenz 1
www.freilich-magazin.com
Referenz 2
www.sueddeutsche.de
Referenz 3
innenministerium.bayern.de
Quellen gesamt
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