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Mittelalterlicher Goldring kehrt nach 70 Jahren nach Syke zurück!

Ein mittelalterlicher Goldring kehrt 70 Jahre nach seiner Entdeckung zurück nach Syke. Ab 27. März 2025 wird er im Kreismuseum im Rahmen der Sonderausstellung „Echte Schätze?!“ präsentiert.

Ein außergewöhnlicher Fund aus dem Mittelalter hat nun den Weg zurück nach Syke gefunden. Ein Goldring, der 1955 von einer 15-jährigen Hausangestellten auf dem Gelände der ehemaligen Wasserburg entdeckt wurde, wird im Kreismuseum Syke im Rahmen der Sonderausstellung „Echte Schätze?!“ präsentiert. Dieser Rückkehr geht eine Zeitspanne von 70 Jahren voraus, in der der Ring im Museum August Kestner in Hannover aufbewahrt wurde, wie Kreiszeitung berichtet.

Der Goldring wiegt 16 Gramm und zeigt auf seiner Vorderseite ein religiöses Motiv mit der Szene „Die Verkündigung des Herrn“. Interessant ist, dass die Finderin damals eine Belohnung von 150 Mark erhielt, eine gängige Praxis, die jedoch in modernen Zeiten oft anders geregelt wird. Die Sonderausstellung, die bis zum 1. Juni 2025 geöffnet ist, thematisiert nicht nur den Wert von Exponaten, sondern auch die Kriterien, nach denen Objekte in Museen ausgestellt werden.

Die Sonderausstellung und ihre Themen

Die Ausstellung besteht aus insgesamt sechs Stationen, die monatlich eröffnet werden. Bis Ende Mai sollen alle Stationen vorgestellt sein. Neben dem Goldring werden weitere archäologische Objekte in der Dauerausstellung vor dem Übergang zum Forum gezeigt. Der Eintritt zur Sonderausstellung ist im regulären Eintrittspreis enthalten.

Im Zusammenhang mit archäologischen Funden gibt es jedoch nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in Bayern bedeutende Regelungen. Kürzlich hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, dass künftig alle in Bayern gefundenen Schätze dem Freistaat gehören werden. Diese Entscheidung, dokumentiert von tz, ist Teil der Einführung eines sogenannten Schatzregals, das die Eigentumsverhältnisse klären soll.

Neues Eigentumsgesetz in Bayern

Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, illegalen Grabungen durch „Glücksritter“ entgegenzuwirken. Zuvor galt die „Hadrianische Teilung“, bei der Funde zwischen dem Finder und dem Grundstückseigentümer aufgeteilt wurden. Mit der neuen Regelung gehen archäologische Funde in das Eigentum der jeweiligen Gemeinde über, während Grundstückseigentümer Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben, wenn der Schatz mindestens 1000 Euro wert ist.

Das neue Regelwerk, das am 1. Juli 2023 in Kraft treten wird, beinhaltet auch ein Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern, was den Schutz des archäologischen Erbes stärken soll. Auch redliche Entdecker sollen nicht leer ausgehen und können für ihre Funde belohnt werden, was eine wichtige Anreizfunktion erfüllt. Diese Reform bedeutet einen aktuellen Schritt zur Sicherung des historischen Erbes, besonders in einer Zeit, in der illegaler Raub in der Archäologie zunehmend in den Fokus geraten ist, wie weitere Analysen zeigen.

Mit der Rückkehr des Goldrings nach Syke und der Einführung des Schatzregals in Bayern wird deutlich, wie wichtig es ist, archäologische Schätze zu schützen und gleichzeitig den Findergeist zu belohnen. Es bleibt abzuwarten, wie diese neuen Regelungen die zukünftige Schatzsuche und den Umgang mit gefundenen Objekten beeinflussen werden.

Referenz 1
www.kreiszeitung.de
Referenz 2
www.tz.de
Referenz 3
www.tz.de
Quellen gesamt
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