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Landkreis Starnberg: 106.000 Euro für kulturelle Vielfalt im 2025!

Landkreis Starnberg kündigt Zuschüsse von 106.000 Euro für Kulturprojekte an. Unterstützt werden unter anderem das Fünf-Seen-Filmfestival und das Theaterforum Gauting. Bewerbungen bis 1. Oktober.

Der Landkreis Starnberg zeigt sich erneut engagiert in seiner Unterstützung der regionalen Kultur. In einer aktuellen Entscheidung wurde ein Zuschuss für das renommierte Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF) in Höhe von 33.428 Euro bewilligt, identisch zu den Fördermitteln des vorherigen Jahres. Die Mittel setzen sich aus mehreren Posten zusammen: 27.000 Euro für die allgemeine Kulturförderung, 5.000 Euro für das Preisgeld des besten Dokumentarfilms und 1.428 Euro für zwei Filmpatenschaften, die sich mit dem Thema Gleichstellung befassen. Die finale Genehmigung des Zuschusses steht jedoch noch aus, da der Kreisausschuss seine Zustimmung erteilen muss. Des Weiteren plant das Theaterforum Gauting ebenfalls, eine Förderung in Höhe von 20.000 Euro für das Jahresprogramm im Bosco zu erhalten, die ebenfalls auf die Genehmigung des Kreisausschusses wartet.

Zusätzlich wurde bereits eine Reihe von Zuschüssen an verschiedene Antragsteller beschlossen, die die kulturelle Landschaft des Landkreises weiter bereichern sollen. Dazu zählen unter anderem:

  • 3.500 Euro an den Freundeskreis Museum Starnberger See für eine Ausstellung über Ludwig II.
  • 5.000 Euro an die Stadt Starnberg für den Kultursommer 2025.
  • 2.500 Euro an den Trägerverein Kulturspektakel Gauting.
  • 1.000 Euro an die Höhne GmbH für das Projekt „Klassik 2.0 & Marstall Club“.
  • 500 Euro an den Verein Erzählkunst Bayern für die Literaturreihe „Die Kaffeehauserzählerinnen“ (beantragt waren 8.300 Euro).
  • 2.000 Euro an den Verein Bayerische Philharmonie für „Orff in Andechs“.
  • 1.000 Euro an die „Schule Neues Tanzen“ für ein Festival für zeitgenössischen Tanz.

Gesamtbudget und Anträge

Das Gesamtbudget für die Kulturförderung im Jahr 2025 beläuft sich auf 106.000 Euro, das bereits ausgeschöpft ist. Insgesamt 38 Antragsteller haben um Fördermittel gebeten, wobei die Entscheidung über 29 der Anträge, die jeweils unter 5.000 Euro liegen, beim Landrat liegt. Diese Zahlen verdeutlichen das hohe Interesse an kulturellen Projekten und die vitalen Bedürfnisse der kreative Akteure in der Region.

Die Stadt Starnberg selbst geht einen Schritt weiter, indem sie kulturelle Projektvorhaben und innovative Ideen zur Wahrung der kulturellen Vielfalt unterstützt. Förderungen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende aus der Freien Szene, Kulturvereine, Bildungsverbände sowie Akteure der Jugendarbeit. Ziel ist es, der kulturinteressierten Bevölkerung ein breites Spektrum an Angeboten in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildender Kunst und Literatur zu ermöglichen. Dies beinhaltet sowohl zeitlich begrenzte Vorhaben von regionaler als auch überregionaler Bedeutung.

Richtlinien und Antragsverfahren

Die Förderungen werden auf Antrag gewährt und orientieren sich an den Kulturförderrichtlinien der Stadt sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen, die spezifische Vorgaben zur Antragstellung enthalten. Antragsteller müssen ein bereitgestelltes Antragsformular nutzen und können eine Förderung für Projekte beantragen, die der Allgemeinheit zugänglich sind und öffentliches Interesse erwarten lassen. Der Antragsschluss für die Förderanträge ist der 1. Oktober des Vorjahres, was eine frühzeitige Planung und Einreichung erforderlich macht.

Im Rahmen der Antragstellung sind die Antragsteller auch angehalten, messbare Ziele und Indikatoren für ihre Projekte anzugeben. Dies erfolgt im Einklang mit den Vorgaben der Kulturstiftung des Bundes, die darauf abzielt, realistische und überprüfbare Ziele festzulegen. Sowohl bezogen auf die Projektziele als auch die Indikatoren für deren Bewertung wird Wert auf Präzision gelegt, um die Effektivität der geförderten Vorhaben zu sichern.

Angesichts dieser engagierten Förderpolitik zeigt sich, dass der Landkreis Starnberg bestrebt ist, eine lebendige und vielfältige Kulturszene zu fördern, die sowohl Künstler als auch Bürger gleichermaßen anspricht und bereichert.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
www.starnberg.de
Referenz 3
www.kulturstiftung-des-bundes.de
Quellen gesamt
Web: 14Social: 39Foren: 61