
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat die EU mehrere Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKMs) ins Leben gerufen, die darauf abzielen, nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Diese Initiativen sind Teil der Bestrebungen, Landwirtinnen und Landwirte dazu zu motivieren, Maßnahmen zur Biodiversität, zu Ökosystemleistungen und zum Klimaschutz zu integrieren. Am 26. März 2025 stellt sich jedoch die Frage nach der tatsächlichen Teilnahmebereitschaft dieser Akteure an den neuen kooperativen AUKMs, die durch die GAP-Gesetzgebung von 2023 gefordert werden. Wie uni-goettingen.de berichtet, ist die Beteiligung unklar.
Um diese Thematik näher zu beleuchten, haben Forschende der Universitäten Göttingen und Kassel im Projekt „KOOPERATIV – Biodiversität auf der Landschaftsebene fördern“ eine umfassende Analyse durchgeführt. In deren Rahmen wurden 512 Landwirtinnen und Landwirte aus fünf niedersächsischen Regionen zu ihren Einstellungen hinsichtlich kooperativer AUKMs befragt. Die Mehrheit der Befragten zeigte eine grundsätzliche Offenheit gegenüber diesen Maßnahmen. Dennoch äußerten viele Bedenken: Die Befürchtungen beziehen sich vor allem auf den erhöhten Arbeitsaufwand und die verminderte Flexibilität durch die notwendige Abstimmung mit anderen Betrieben.
Motivationen und Herausforderungen
Dabei sind verschiedene Faktoren entscheidend für die Teilnahme an kooperativen AUKMs. Dazu gehören eine flexible Maßnahmengestaltung und ökonomische Aspekte, die den Landwirtinnen und Landwirten zugutekommen. Besonders herausragend sind die sozialen Faktoren, wie beispielsweise verbesserte Beziehungen zu Kollegen, die ebenfalls eine Rolle spielen. Die Herausgeber der Studie geben vier konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Teilnahmebereitschaft:
- Angemessene Entschädigungen und finanzielle Anreize für Teilnehmende.
- Ausführliche Informationen über die ökologischen Vorteile und Fortschritte der kooperativen AUKMs.
- Aufbau lokaler Netzwerke zur Förderung der Kommunikation unter den Betrieben.
- Einbindung der Landwirtinnen und Landwirte in die Entscheidungsprozesse zur Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen.
Das Projekt wird durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert, welches vom Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert wird.
Bedeutung der GAP für die nachhaltige Landwirtschaft
Die EU verfolgt mit der GAP drei Hauptziele: wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit innerhalb der Landwirtschaft. Konkret geht es darum, den Klimawandel zu bekämpfen, natürliche Ressourcen zu schützen und den Verlust an biologischer Vielfalt zu verhindern. Diese Maßnahmen sind nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für ländliche Gemeinschaften von zentraler Bedeutung und unterstützen den Übergang zu nachhaltigen Produktionsmethoden.
In Übereinstimmung mit diesen Zielen fördert die GAP zudem EU-Forschungsprojekte, die Innovationen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum unterstützen. Regelungen zur Digitalisierung der Landwirtschaft sorgen dafür, dass die Betriebe auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben. Über die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem in der EU angestrebt.
Diese umfassenden Ansätze sind Teil der langfristigen Vision für ländliche Gebiete. Aktionsbereiche werden definiert, um Stärkung, Vernetzung, Resilienz und Wohlstand in diesen Regionen zu gewährleisten. So wird sichtbar, wie tiefgehend die GAP in die Struktur der europäischen Agrarlandschaften eingreift und wie wichtig es ist, dass die Landwirte aktiv teilnehmen, um die gesetzten Ziele zu erreichen.