
Das Bundesfamilienministerium hat staatlich geförderte Organisationen ermahnt, sich an die Regeln zur politischen Neutralität zu halten. Ein Schreiben des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) wurde am 12. Februar an rund 560 Projektträger des Bundesprogramms „Demokratie Leben“ versendet. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass das Logo des Ministeriums und des Programms nicht auf Aufrufen zu Demonstrationen abgedruckt werden darf. Hintergrund ist eine Protestkundgebung in Suhl, bei der das Logo am 11. Februar verwendet wurde.
Die Veranstalter hätten die Verwendung des Logos dem Bafza anzeigen müssen und durften es nur mit Zustimmung verwenden. Die Regelungen sehen vor, dass Zuwendungen für Projekte nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Zwar sind die Organisationen berechtigt, zu Demonstrationen aufzurufen und daran teilzunehmen, jedoch dürfen sie dabei keine staatlichen Mittel für politische Werbung oder gegen politische Parteien verwenden.
Politische Neutralität im Fokus
Insbesondere vor Wahlen soll die Chancengleichheit der Parteien gewährleistet werden. Diese Maßnahme folgt Protesten, die sich nicht nur gegen Rechtsextremismus richteten, sondern auch gegen die Union, die einen Antrag für eine schärfere Migrationspolitik durchgesetzt hatte. In diesem Zusammenhang stellte die Union eine parlamentarische Anfrage zur politischen Neutralität der geförderten Vereine und erkundigte sich nach den geförderten Organisationen. Die Union sieht die Proteste als gezielte parteipolitische Einflussnahme vor der Bundestagswahl.
Die Proteste, an denen zivilgesellschaftliche Organisationen wie „Omas gegen Rechts“ und „Greenpeace“ beteiligt waren, weckten breiten Unmut. Die Union stellte 551 Fragen in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung, um mehr über die Höhe der staatlichen Fördergelder an NGOs und mögliche missbräuchliche Nutzung dieser Gelder zu erfahren. Die Anfrage ist eine Reaktion auf Demonstrationen, die gegen die Migrationspolitik der Union gerichtet waren, und bei denen Plakate die CDU-Kanzlerkandidaten diffamierten.
Reaktionen auf die Unionsanfrage
CSU-Politikerin Dorothee Bär verteidigte die Anfrage der Union als normales Vorgehen zur Überprüfung öffentlicher Gelder. Kritiker, darunter die Grünen, Linken und SPD, werfen der Union vor, die Organisationen einzuschüchtern. „Omas gegen Rechts“ erklärte hingegen, sich aus eigenen Spenden zu finanzieren, ohne Gelder von politischen Parteien zu verwenden. Die Medienorganisation „Correctiv“ hat die Unionsfragen auf ihrer Website beantwortet und somit zur Transparenz beigetragen.
Beachten sollte man die mit der Anfrage aufgeworfene größere Debatte über die Gemeinnützigkeit von NGOs. Der Bundesfinanzhof hat in der Vergangenheit klargestellt, dass politisch aktive NGOs wie „Attac“ ihre steuerliche Begünstigung verlieren können, wenn sie einseitig in die politische Meinungsbildung eingreifen. Staatsrechtler Prof. Hubertus Gersdorf fordert sogar ein Gesetz zur Sicherung der parteipolitischen Neutralität von staatlich geförderten NGOs.
Die Ampel-Parteien hatten zwar im Koalitionsvertrag eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts vereinbart, jedoch wurde dies bislang nicht umgesetzt. Kritiker werfen der Union vor, sich nur auf NGOs zu konzentrieren, die gegen Rechtsextremismus arbeiten, während wirtschaftsnahe Stiftungen nicht in den Fokus geraten. Politikwissenschaftler Wolfgang Schröder bezeichnete die Anfrage als „gehässige Gegenwehr“ gegen die Demonstrationen, während Unionspolitiker wie Markus Söder und Friedrich Merz in der Vergangenheit ebenfalls gegen Rechtsextremismus Stellung bezogen haben.