
In Grevesmühlen spitzt sich die Situation im Gewerbegebiet zu, wo die Nutzung von Wohnraum stark reguliert ist. Vor einem Jahr erhielt Heinz Moselewski, ein ehemaliger Werkstattbetreiber, die Aufforderung, seine als Betriebswohnung deklarierte Immobilie nicht länger als Wohnraum zu nutzen. Rund 50 Anwohner sind betroffen und sehen sich, sollte sich die Lage nicht ändern, mit drohenden Zwangsauszügen konfrontiert. Die erste Frist zur Räumung endete am 1. September 2024, wurde jedoch nach massiven Protesten der Betroffenen ausgesetzt.
Moselewski plant, gegen den Bescheid des Landkreises zu klagen. Dieser reagierte auf die Umstände, nachdem Moselewski sein Unternehmen verkauft hatte, wodurch die Betriebswohnung zu einer „normalen“ Wohnung wurde. Diese Umwandlung ist jedoch baurechtlich nicht zulässig. Die aktuelle Rechtslage im Zusammenhang mit der Nutzung von Betriebsleiterwohnungen ist komplex und verlangt eine sorgfältige Prüfung der Bebauungspläne, wie auch auf Frag Einen Anwalt dargelegt wird.
Widerstand gegen die Wohnungsverordnung
Benny Andersson, ein Gewerbetreibender im Grünen Weg, unterstützt die Idee einer Umwidmung des Gebiets in ein Mischgebiet, könne sich jedoch auch mit der gegenwärtigen Regelung arrangieren. Bürgermeister Lars Prahler erteilte der Idee einer Mischgebietsentwicklung jedoch eine klare Absage. Kostengründe und die mögliche Beeinträchtigung der Betriebszeiten und Lärmschutzvorschriften spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Die Lage sei besonders kompliziert: Einige Gebäude stammen aus der Zeit vor der Wende, während andere nach 1990 errichtet wurden. Diese heterogene Struktur stellt die Verantwortlichen vor erhebliche Herausforderungen, da die Festlegungen des Bebauungsplans die städtebauliche Ordnung maßgeblich bestimmen. Der Landkreis ist für die rechtliche Klärung der Einzelfälle verantwortlich. Entsprechend dem Gesetz über die Bauordnung bilden Bebauungspläne die Grundlage für städtebauliche Maßnahmen und müssen aus einem Flächennutzungsplan abgeleitet werden, können jedoch unter bestimmten Umständen auch vor dessen Bekanntmachung erstellt werden, wie Gesetze im Internet erläutert.
Moselewski äußert Unverständnis über die plötzliche Änderung seiner Wohnsituation, da er im guten Glauben gebaut hatte. Die Auswirkungen der Entscheidung betreffen nicht nur seine Lebensqualität, sondern auch die der anderen Anwohner, die sich in ähnlicher Lage befinden. Ferner ist die Möglichkeit gegeben, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beantragen, dennoch hängt dies von der städtebaulichen Vertretbarkeit und der Übereinstimmung mit nachbarlichen Interessen ab.
Schließlich steht Baltic Metall, ein großer Industriebetrieb in der Region, seit einem Jahr zum Verkauf, nachdem es insolvent wurde. Ein neues Unternehmen hat allerdings bereits Teile des Betriebs übernommen und produziert nun Container für die Bundeswehr.