
Am 3. April 2025 beschloss das Europäische Parlament, die Umsetzung des umstrittenen Lieferkettengesetzes zu verschieben. Diese Entscheidung folgt dem Druck der Wirtschaft, die eine Reduzierung bürokratischer Anforderungen fordert. In der Sitzung stimmten die Abgeordneten mehrheitlich für eine Verschiebung, und die ersten Regelungen sind nun bis zum 26. Juli 2028 vorgesehen.
Das Ziel des Lieferkettengesetzes ist klar: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sollen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihren Produktionsketten verantwortlich gemacht werden. Bisher wurde die Umsetzung von verschiedenen Seiten als unzureichend bewertet, und die Aufschiebung könnte dazu dienen, das Gesetz inhaltlich zu überarbeiten und zu vereinfachen, um den Anforderungen der Unternehmen besser gerecht zu werden. Der genaue Umfang dieser Änderungen bleibt jedoch derzeit unklar.
Politische Hintergründe und Zustimmung der EU-Staaten
Die EU-Kommission hatte die Initiative zur Verschiebung vorgestellt, die als Formsache angesehen wird, da die EU-Staaten der Verschiebung zustimmen müssen. Neben dem Lieferkettengesetz wurden auch Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung rückgestellt. Diese spezifischen Regeln sollen um zwei Jahre verschoben werden, insbesondere für kleinere Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden.
Die Diskussionen rund um das Lieferkettengesetz zeigen die Spannungen zwischen den wirtschaftlichen Interessen und den Anforderungen an soziale Verantwortung. Während viele Politiker und Aktivisten einen schnellen Fortschritt zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung fordern, setzen Unternehmer auf mehr Zeit und Klarheit.
In diesem Kontext bleibt abzuwarten, wie sich die einzelnen Mitgliedstaaten und Akteure der Zivilgesellschaft verhalten werden. Der Druck zur Einhaltung von ethischen Standards in der Produktion wird jedoch weiterhin ein zentrales Thema in der politischen Agenda bleiben. Weitere Informationen dazu finden sich in den Berichten von tagesschau.de und spiegel.de.