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Falscher Bayern-Scout: Prozess um sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige

Ein 25-jähriger Mann aus Mengen steht ab dem 22. Januar 2025 vor Gericht, angeklagt wegen der Verbreitung von Jugendpornographie. Er gab sich als Talentscout aus und kontaktierte Jugendliche über soziale Medien.

Ein erschütternder Fall von sexueller Ausbeutung wird derzeit am Landgericht Ravensburg verhandelt. Ein 25-jähriger Mann, der sich als Talentscout des FC Bayern München ausgab, wird beschuldigt, zwischen März 2023 und Juni 2024 mehrere Nacktaufnahmen von Minderjährigen angefertigt zu haben. Wie die Schwäbische.de berichtet, betrafen die Taten insgesamt sechs Jungen im Alter von 13 bis 15 Jahren, die der Angeklagte über Instagram kontaktierte.

Der Mann gab den Jugendlichen vor, sie auf dem Weg zu einer vielversprechenden Fußballkarriere unterstützen zu wollen. Dies geschah durch das Versprechen, ihre Leistungsfähigkeit zu bewerten. Zunächst forderte er Bilder in Unterwäsche, doch die Anforderungen eskalierten schnell. Der Angeklagte verlangte schließlich Nacktaufnahmen und führte Videotelefonate über Zoom, während denen er Druck auf die Jungen ausübte. Drohungen über finanzielle Forderungen sollten das Vertrauen weiter zementieren.

Der beschuldigte Talentscout

Ein 14-Jähriger wurde besonders eingeschüchtert und gezwungen, sich während eines Zoom-Calls nackt zu zeigen und bestimmte Handlungen auszuführen. Diese Vorfälle sind besonders alarmierend, da der Angeklagte zuvor die U13-Mannschaft eines höherklassigen Vereins trainiert hatte, was jedoch nicht direkt mit den aktuellen Anklagen in Verbindung steht. Die Anklage gegen den Mann umfasst schwerwiegende Vorwürfe, darunter die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Herstellung von Pornographie mit Minderjährigen, wie die Tagesschau hervorhebt.

Die Verhandlung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, umfasst insgesamt sechs Verhandlungstage. Fünf davon sind bereits angesetzt, und ein Urteil wird am 4. Februar 2024 erwartet. Der Verteidiger des Beschuldigten beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Privatsphäre seines Mandanten zu schützen, was vom Richter genehmigt wurde, obwohl der Staatsanwalt Widerstand leistete.

Gesellschaftliche Konsequenzen

Die erschütternden Taten und der Umgang mit Sexualdelikten gegen Minderjährige werfen Fragen über den Schutz von Kindern in der digitalen Welt auf. In jüngster Zeit wurde die Notwendigkeit verstärkt, Maßnahmen zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch im Internet zu ergreifen. Anbieter von Hosting- und Kommunikationsdiensten werden dazu angehalten, Risikoanalysen über Inhalte durchzuführen. Die Europäische Union hat entsprechende Verordnungen erlassen, die Strukturen zur Risikominderung und Aufdeckung von Missbrauch schaffen sollen.

Die neuen Regulierungen beinhalten unter anderem die Einführung von Altersüberprüfungssystemen und verpflichtende Meldemechanismen für Nutzer. Diese Entwicklungen sind von entscheidender Bedeutung, um Kinder vor digitalen Gefahren zu schützen und die Verantwortung von Plattformen zu stärken, auf denen sich potenzielle Täter bewegen könnten.

Referenz 1
www.schwaebische.de
Referenz 2
www.tagesschau.de
Referenz 3
www.europarl.europa.eu
Quellen gesamt
Web: 9Social: 17Foren: 24