Heute ist der 11.03.2025
Datum: 11.03.2025 – Source 1 (https://www.t-online.de/region/nuernberg/id_100631512/bayern-evangelische-landeskirche-veraendert-struktur-auch-in-nuernberg-.html):
– Die Evangelische Landeskirche in Bayern (ELKB) reagiert auf sinkende Mitgliederzahlen und rückläufige Kirchensteuereinnahmen.
– Die Anzahl der Kirchenkreise soll reduziert werden; bereits wurde der Kirchenkreis Schwaben-Altbayern im Süden gegründet.
– Entscheidungen über die zukünftige Struktur in Nordbayern, einschließlich Nürnberg, werden auf der Synode in Bayreuth 2026 getroffen.
– Die Umsetzung der neuen Strukturen ist für Januar 2027 geplant.
– In Franken gibt es derzeit drei evangelische Kirchenkreise: Bayreuth, Nürnberg und Ansbach-Würzburg.
– Die Amtszeiten der Regionalbischöfinnen wurden angepasst:
– Elisabeth Hann von Weyhern (Nürnberg) bis 31. Dezember 2026 verlängert.
– Gisela Bornowski (Ansbach-Würzburg) endet vorzeitig am 31. Dezember 2026.
– Berthild Sachs wird am 16. März 2025 neue Regionalbischöfin in Bayreuth, obwohl ihr Kirchenkreis bald aufgelöst wird.
– Die ELKB plant, die Anzahl der Dekanatsbezirke von 66 auf 44 bis 2032 zu reduzieren.
Source 2 (https://landeskirche.bayern-evangelisch.de/strukturreformen-in-der-elkb.php):
– Fusionen im Kirchenkreis Regensburg: Dekanatsbezirke Cham, Sulzbach-Rosenberg und Weiden fusionieren zum 1. Juli.
– Zustimmung der Kirchenleitung zu Fusionen der Dekanatsbezirke Heidenheim und Gunzenhausen sowie zur Bildung des Dekanatsbezirkes Donau-Ries aus Donauwörth, Nördlingen und Oettingen zum 1. Januar.
– Aktive Diskussionen über weitere Fusionen in den Kirchenkreisen Bayreuth und Ansbach-Würzburg, z.B. Forchheim und Gräfenberg sowie Castell und Markt Einersheim.
– Bedenken der Kirchenleitung zur Zukunftsfähigkeit der Fusion Castell/Markt Einersheim.
– Fusionen erfordern eine Vereinbarung zwischen den Dekanatsbezirken, Zustimmung aller Kirchengemeinden und Prüfung durch das Landeskirchenamt.
– Genehmigung durch den Landeskirchenrat und den Landessynodalausschuss notwendig.
– Kultusministerium muss neu gebildete Körperschaften anerkennen, was etwa sechs Monate dauert.
– Kirchenleitung zeigt sich erfreut über Engagement der Dekanatsbezirke, sieht jedoch Reformbedarf hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit.
– Ziel: Reduzierung der Dekanatsbezirke um ein Drittel auf 44.
– Notwendigkeit zukunftsfähiger Einheiten, die mindestens 10 bis 15 Jahre Bestand haben sollen.
– Kirchenrechtliche Vorgaben für die Fusion: Berücksichtigung von Gebiet, Kirchengemeinden, Mitarbeitenden und besonderen Verhältnissen.
– Keine verbindlichen Mindest- oder Höchstgrenzen für die Größe fusionierter Dekanate festgelegt.
– Leitungsanteil an einer Vollzeitstelle soll bei Neubesetzungen 75% nicht unterschreiten, idealerweise bei 30.000 bis 40.000 Gemeindegliedern.
– Reformbedarf auch auf Kirchengemeindeebene, insbesondere hinsichtlich der Rechtsform und Verwaltungsaufgaben.
– Überprüfung der Möglichkeiten zentraler Pfarrämter und Gesamtkirchengemeinden angestrebt.
– Kirchenkreise sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts, Neuordnung hat kein festgeschriebenes Verfahren.
– Geplante Zusammenlegung von sechs auf vier Kirchenkreisen in Bayern, insbesondere in den südlichen und nördlichen Regionen.
Source 3 (https://www.sonntagsblatt.de/artikel/kirche/grosser-wurf-statt-kleiner-refoermchen-wie-der-strukturwandel-der-landeskirche):
– Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) plant, ihre Struktur zukunftsfest zu machen.
– Grund für die Reformen sind sinkende Mitgliederzahlen und finanzielle Engpässe.
– Die Anzahl der Dekanatsbezirke soll von 66 auf 44 bis 2032 reduziert werden.
– Die Zahl der Kirchenkreise soll von sechs auf vier sinken.
– Aktuell gibt es bis Juni 2024 noch 65 Dekanatsbezirke, ab 1. Juli werden es 63 sein.
– Dekanatsbezirke sind Aufsichts- und Verwaltungsbezirke zwischen Kirchengemeinden und der Landeskirche.
– Die Größe der Dekanatsbezirke variiert von unter 10.000 bis zu 200.000 Gemeindegliedern.
– Fusionen sind im Kirchenkreis Regensburg geplant: Cham, Sulzbach-Rosenberg und Weiden fusionieren zum 1. Juli.
– Weitere Fusionen: Heidenheim und Gunzenhausen, Donau-Ries aus Donauwörth, Nördlingen und Oettingen, Bayreuth-Bad Berneck und Pegnitz zum 1. Januar.
– In den Kirchenkreisen Bayreuth und Ansbach-Würzburg wird über weitere Fusionen beraten.
– Dekanatsbezirke müssen eine Vereinbarung zur Fusion schließen, die von allen Kirchengemeinden genehmigt werden muss.
– Das Landeskirchenamt prüft die Unterlagen, bevor die Kirchenleitung zustimmen kann.
– Das Kultusministerium muss die neu gebildeten Körperschaften anerkennen, was sechs Monate dauert.
– Oberkirchenrat Florian Baier äußert sich positiv zur Geschwindigkeit der Veränderungen, sieht aber weiteren Reformbedarf.
– Es gibt keine verbindlichen Mindest- oder Höchstgrenzen für die Größe fusionierter Dekanate, jedoch Anhaltspunkte durch die Landesstellenplanung.
– Der Leitungsanteil einer Vollzeitstelle sollte bei Neubesetzungen 75% nicht unterschreiten, was bei 30.000 bis 40.000 Gemeindegliedern gegeben ist.
– Reformbedarf besteht auch auf der Ebene der Kirchengemeinden, insbesondere hinsichtlich der Rechtsform und der Verwaltungsaufgaben.
– Die Zusammenlegung von sechs auf vier Kirchenkreisen ist geplant, jedoch gibt es kein festgeschriebenes Verfahren dafür.
– Die Identifikation mit Kirchenkreisen variiert, ihre Hauptaufgabe ist die Präsenz der Kirchenleitung in Bayern.
– Strukturveränderungen sind notwendig, um auf die sinkenden Mitgliederzahlen zu reagieren.
https://www.t-online.de/region/nuernberg/id_100631512/bayern-evangelische-landeskirche-veraendert-struktur-auch-in-nuernberg-.html
https://landeskirche.bayern-evangelisch.de/strukturreformen-in-der-elkb.php
https://www.sonntagsblatt.de/artikel/kirche/grosser-wurf-statt-kleiner-refoermchen-wie-der-strukturwandel-der-landeskirche