
In Bayern sind Geschäfte an Sonn- und Feiertagen im Normalfall geschlossen, wobei es für die Osterfeiertage einige Ausnahmen gibt. Besonders in den großen Städten des Bundeslandes, wie München und Nürnberg, können Verbraucher auf eine begrenzte Auswahl von Supermärkten und Drogeriemärkten zurückgreifen, die auch an solchen Tagen geöffnet sind. Dies berichtet tz.de.
Die wichtigsten Standorte in München, wo auch an Feiertagen eingekauft werden kann, sind der Hauptbahnhof, an dem Rewe to go und Edeka vertreten sind, sowie der Flughafen, wo Rewe und Edeka ebenfalls geöffnet haben. Am Ostbahnhof können Kunden Edeka und dm besuchen. In Nürnberg sieht es ähnlich aus: Hier haben Reisende im Hauptbahnhof die Möglichkeit, bei Rewe to go, Lidl oder Müller einzukaufen. Am Flughafen ist Rewe an Allerheiligen geöffnet.
Besondere Regelungen für große Städte
Interessanterweise dürfen nur Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern Supermärkte an Bahnhöfen während Sonn- und Feiertagen betreiben. Zu den Städten, die diese Regelung erfüllen, zählen neben München und Nürnberg auch Augsburg. Jedoch gibt es im Augsburger Bahnhof keinen Supermarkt, was die Verfügbarkeit für Passagiere dort einschränkt. Auch der Flughafen Memmingen ist in dieser Hinsicht benachteiligt, da dort kein Lebensmittelgeschäft existiert.
Ein weiterer Punkt sind die Automatensupermärkte, die in ländlichen Gebieten wie Weilheim, Bad Tölz-Wolfratshausen, Fürstenfeldbruck und Neu-Esting rund um die Uhr, auch an Feiertagen, geöffnet sind. Dies bietet eine interessante Alternative für die Bevölkerung, die in diesen Regionen lebt oder unterwegs ist.
Ausnahmeregelungen im Ladenschlussgesetz
Das Ladenschlussgesetz in Bayern sieht im § 23 Abs. 1 vor, dass befristete Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten nur in Einzelfällen ermöglicht werden. Diese Ausnahmen müssen von einer Kommune beantragt werden und sind nur dann genehmigungsfähig, wenn sie im öffentlichen Interesse dringend notwendig sind. Beispiele sind die Versorgung in Notstandsfällen oder während überregionaler Großveranstaltungen. Die Genehmigungen gelten jedoch nur für den Kernbereich der jeweiligen Kommune.
Um ein Ausnahmeersuchen einzureichen, müssen Kommunen verschiedene Unterlagen vorlegen, darunter eine detaillierte Darstellung des öffentlichen Interesses, einen Straßenplanauszug und den vorläufigen zeitlichen Ablauf der Veranstaltung. Dies ermöglicht es Städte und Gemeinden, auch bei besonderen Anlässen und unter bestimmten Voraussetzungen, die Ladenschlusszeiten auszudehnen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sowie der IHK Nürnberg.