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Ein Jahr Bezahlkarte: Asylbewerber in Bayern vor neuen Herausforderungen!

Asylbewerber in Bayern nutzen seit einem Jahr eine staatliche Bezahlkarte statt Bargeld. Die Regelung soll Missbrauch verhindern, wirft jedoch auch Fragen der Teilhabe und Diskriminierung auf.

In Bayern erhalten seit dem 21. März 2024 Asylbewerber staatliche Leistungen über eine Bezahlkarte, anstelle von Bargeld. Diese Umstellung, die in vier Modellkommunen – Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und Straubing – begann, wird mittlerweile bayernweit praktiziert. Über 70.000 Karten sind bereits im Umlauf, berichtet pnp.de. Mit der Einführung dieser Bezahlkarte verfolgt die bayerische Staatsregierung das Ziel, Geldtransfers ins Ausland durch Asylbewerber zu reduzieren, was insbesondere von der CSU als problematisch eingeordnet wird.

Die Bezahlkarte funktioniert ähnlich wie eine EC- oder Debitkarte, doch es gibt Einschränkungen: Ein alleinstehender Erwachsener in einer Gemeinschaftsunterkunft erhält 441 Euro monatlich auf seine Karte, kann jedoch nur 50 Euro in bar abheben. Online-Einkäufe sind nicht möglich, die Karte hingegen kann in Geschäften verwendet werden, die Mastercard akzeptieren, jedoch sind die Akzeptanzstellen regional begrenzt. Überweisungen an Dritte oder ins Ausland sind ausgeschlossen. Die Einführung der Karte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern soll bis Ende Juni 2024 abgeschlossen sein.

Probleme und Kritik an der Bezahlkarte

Trotz der gut gemeinten Absichten gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung. Kritiker, darunter der bayerische Flüchtlingsrat, bezeichnen die Bezahlkarte als „Diskriminierungskarte“. Sie argumentieren, dass die rechtfertigenden Gründe für ihr Einführung wissenschaftlich nicht haltbar sind. So haben verschiedene Sozialgerichte, wie in Hamburg und Nürnberg, die pauschale Bargeldbegrenzung auf 50 Euro als nicht rechtmäßig anerkannt. Betroffene müssen oft rechtlich gegen diese Regelung vorgehen und Anträge stellen, um ihr Recht auf höhere Barleistungen einzufordern, was oft nur mit Unterstützung gelingt.

In einigen Städten haben sich bereits Tauschbörsen etabliert, um das Bargeld-Limit zu umgehen, was von der Staatsregierung nicht gern gesehen wird. Zudem plant die Union, das System der Bezahlkarte deutschlandweit einzuführen, um solchen Umgehungsversuchen entgegenzuwirken, wie proasyl.de berichtet.

Legale Rahmenbedingungen und Verwaltung

Die Bezahlkarte wurde als neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen eingeführt, um Geflüchteten, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, staatliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitzustellen. Diese Reform trat am 16. Mai 2024 in Kraft und trägt dazu bei, dass alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringung, Leistungen per Karte erhalten können. Davor erhielten Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften vorrangig Sachleistungen.

Die Bundesregierung hat durch eine Gesetzesänderung die Rahmenbedingungen für die Bezahlkarte neu definiert, um den Ländern und Kommunen mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung zu gewähren. Jedoch liegt die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, die Mindeststandards vereinbart und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Karte gestartet haben, so die Bundesregierung.

In der Praxis zeigt sich, dass die Verwaltung der Bezahlkarte einen erhöhten administrativen Aufwand erfordert, um sicherzustellen, dass die individuellen Bedürfnisse der Geflüchteten ausreichend gedeckt werden. Dies stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, insbesondere in Anbetracht der unterschiedlichen Gerichtsurteile und der Notwendigkeit, die Rechte von Flüchtlingen auf Sachleistungen oder Barzahlungen zu gewährleisten.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
www.proasyl.de
Referenz 3
www.bundesregierung.de
Quellen gesamt
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