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Drohnengefahr: Störche in Volkach bitten um Ruhe beim Brüten!

Drohnen stören brütende Störche in Bayern. Städte bitten Piloten um Rücksichtnahme, um Stress für die Vögel zu vermeiden. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In den letzten Wochen hat die Störung von brütenden Störchen durch Drohnenflüge in verschiedenen Regionen Deutschlands Besorgnis erregt. In der Stadt Volkach, Unterfranken, wurden Drohnenpiloten aufgefordert, auf die bemerkenswerte Brutzeit dieser geschützten Vögel Rücksicht zu nehmen. Die Stadtverwaltung warnt, dass etwaige Störungen durch die Fluggeräte das Verhalten der Störche erheblich beeinflussen können und im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Vögel ihre Nester und den Nachwuchs verlassen. Der erste Bürgermeister Heiko Bäuerlein (CSU) betont, dass die Tiere für eine erfolgreiche Brutzeit Ruhe benötigen und Drohnenflüge in der Nähe von Storchennestern daher unbedingt vermieden werden sollten. Bereits dokumentierte Störfälle in Bayern belegen die Dringlichkeit dieser Problematik. PNP berichtet, dass …

Die Expertin des Landesbundes für Vogelschutz (LBV), Oda Wieding, weist darauf hin, dass Störche auf fliegende Objekte wie Drohnen, die als Bedrohungen wahrgenommen werden, unterschiedlich reagieren. Diese Wahrnehmung kann extreme Stressreaktionen auslösen, die sich negativ auf die Brutpflege auswirken. Besonders bedenklich ist, dass Stress dazu führen kann, dass die Eier in den Nestern abkühlen, was den Fortpflanzungserfolg erheblich gefährdet.

Aktionen in Wabern

In Wabern beobachtet die Anwohnerin Ulrike Mose regelmäßig ein Storchenpaar auf einem Schornstein. Kürzlich wurde dort eine Drohne gesichtet, die nur zwei Meter über dem Nest kreiste. Der Ehemann von Ulrike, Dieter Mose, konfrontierte den Drohnenpiloten, der angab, sich der Problematik nicht bewusst zu sein. Diese Störung stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar, da das Bundesnaturschutzgesetz das Beunruhigen geschützter Arten während der Brutzeit regelt. HNA berichtet, dass …

Obwohl in diesem Fall keine Anzeige erstattet wurde, hat das Ehepaar Mose den Drohnenpiloten über die möglichen Schäden aufgeklärt. Die Drohneneinsätze über weiteren Störchen in der Region wurden ebenfalls dokumentiert. Im Erbgarten der katholischen Kirche wurden ähnliche Vorfälle festgestellt, was die Anwohner zu der beschlossenen Maßnahme veranlasste, bei weiteren Störungen rechtliche Schritte zu prüfen. Ulrike Mose schlägt vor, die Störche von einer bestimmten Bahnbrücke aus zu beobachten, um sie nicht unnötig zu belästigen.

Regelungen zum Drohnenbetrieb

Der Hintergrund dieser Vorfälle wird auch durch aktuelle EU-weite Regelungen zum Betrieb unbemannter Fluggeräte geprägt, die seit 2021 gelten. Diese Vorschriften, die auf einer Entscheidung der Europäischen Kommission basieren, regeln den Einsatz von Drohnen in verschiedenen Kategorien. Die offene Kategorie erlaubt beispielsweise den Betrieb von Drohnen mit einer maximalen Startmasse von 25 kg innerhalb von Sichtweite. Für Drohnenpiloten ist kritisches Wissen über diese Regelungen und die Verantwortung gegenüber der Natur unerlässlich. BMDV berichtet, dass …

Zusätzlich müssen Betreiber von Drohnen über 250 g für den Einsatz registriert sein, was potenziellen rechtlichen Konsequenzen für Verstöße gegen die Vorschriften bei der Nistkontrolle von Störchen an Bedeutung gewinnt. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung, um eine respektvolle Koexistenz zwischen Technik und Natur zu fördern.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
www.hna.de
Referenz 3
bmdv.bund.de
Quellen gesamt
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