Deggendorf

Hohes Rückfallrisiko: Gutachter warnt vor Ayleens Mörder!

Ein psychiatrischer Gutachter sieht ein hohes Rückfallrisiko für Ayleens Mörder. Der Prozess um sexuellen Missbrauch und mögliche Sicherungsverwahrung wird am 25. Februar fortgesetzt.

Ein psychiatrischer Gutachter hat ein hohes Rückfallrisiko für den Mörder der 14-jährigen Ayleen festgestellt. Hartmut Pleines, der Gutachter, erklärte, dass der Täter sich in den letzten zweieinhalb Jahren nicht mit seinen Straftaten auseinandergesetzt habe. Es besteht demnach ein „ausgesprochen ungünstiges Rückfallrisiko“ für zukünftige Sexualstraftaten. Der 32-Jährige, der am Prozess beteiligt ist, wird wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt. Der betreffende Vorwurf bezieht sich auf ein Onanieren während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen. Es sei angemerkt, dass der Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt hat, welches Ende September 2023 verkündet wurde. Der Prozess behandelt zusätzlich die Frage der Sicherungsverwahrung für den Mann, der bereits wegen Mordes an Ayleen verurteilt wurde.

Ayleen wurde im Juli 2022 in einem Waldstück in Mittelhessen getötet. Ihre Leiche wurde später in einem nahegelegenen See gefunden. Der Täter hatte sie über sexualisierte Chats in sozialen Netzwerken kennengelernt und sie erpresst. Der Gutachter beschreibt die Lebensgeschichte des Angeklagten als „hochgradig auffällig“ und „resistent“ gegenüber negativen Rückmeldungen. Bemerkenswert ist, dass er bereits zehn Jahre im Maßregelvollzug wegen eines anderen Sexualdelikts verbracht hat.

Fehlende Reue und Schuldfähigkeit

Der Gutachter hebt hervor, dass der Angeklagte weder Schuldgefühle noch Reue für seine Taten zeigt. Zudem stuft er ihn als voll schuldfähig ein und bescheinigt ihm das Fehlen innerer Normen und Werte. Der Prozess wird am 25. Februar mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt.

In einem weiteren juristischen Kontext wurde in einem BGH-Urteil vom 17. April 2024 eine Gefährlichkeitsprognose für die Sicherungsverwahrung behandelt. Dabei stellte sich heraus, dass eine Gesamtwürdigung des Verurteilten und seiner Taten erforderlich ist. Das Landgericht Deggendorf hatte in einem Urteil am 10. Mai 2023 die Unterbringung in Sicherungsverwahrung abgelehnt, was vom BGH bestätigt wurde. Hierbei spielt eine umfassende Analyse der Täterpersönlichkeit sowie ihrer bisherigen Legalbiographie eine entscheidende Rolle.

Forschung zu Sexualstraftätern

Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht beleuchtet die Rückfallquote von aus der Haft entlassenen Sexualstraftätern. Der Fokus liegt darauf, wie die Behandlung in sozialtherapeutischen Anstalten die erneute Sexualdelinquenz beeinflusst. Das Forschungsprojekt analysiert sowohl Schutz- als auch Risikofaktoren im Zusammenhang mit Rückfällen und der erfolgreichen Wiedereingliederung. Es wird festgestellt, dass Gewalt- und Sexualstraftäter unterschiedlich von der Behandlung profitieren, wobei positive Veränderungen in emotionaler Stabilität und Selbstkontrolle bei Gewaltstraftätern festzustellen sind.

Die Gesetzgebung zur Bekämpfung von Sexualdelikten, die im Januar 1998 in Kraft trat, hat das Ziel, Rückfallquoten durch sozialtherapeutische Maßnahmen zu senken. Bisherige Studien zeigen gemischte Ergebnisse zur Wirksamkeit dieser Therapien, was in der aktuellen Rechtsprechung und Gutachtenlage von Bedeutung sein könnte.

Referenz 1
www.zvw.de
Referenz 2
datenbank.nwb.de
Referenz 3
www.mpg.de
Quellen gesamt
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