Brannenburg

Neues „Haus Marini“ in Brannenburg: Kurzzeitpflege für junge Helden!

Am 14. August 2025 eröffnet das „Haus Marini“ in Brannenburg eine Kurzzeitpflegeeinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Spenden werden zur Unterstützung angenommen.

Im malerischen Brannenburg eröffnet am 14. August eine neue Kurzzeitpflegeeinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im „Haus Marini“. Diese Einrichtung, die von Geschäftsführer Thomas Stingl und Co-Geschäftsführerin Tabitha Licht geleitet wird, hat das Ziel, eine Lücke in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 21 Jahren mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Beeinträchtigungen zu schließen. Die Standortsuche dauerte insgesamt zehn Jahre, gefolgt von zwei Jahren intensiver Sanierung, um das Gebäude, welches die ehemalige Klinik Marinus war, für die neuen Zwecke herzurichten. Das Projekt ist nicht nur notwendig, sondern auch wegweisend, besonders für die Region.

Die Einrichtung wird zwei Wohngruppen auf zwei Etagen anbieten, mit jeweils acht Betten. Damit wird insbesondere an Wochenenden, in Schulferien und in Notsituationen eine wichtige Unterstützung für Familien geschaffen. Eltern, die in Krisensituationen, bei Urlaub oder Überforderung Entlastung suchen, finden hier eine temporäre Lösung, um die Versorgung ihrer Kinder zu sichern. In diesem Zusammenhang berichtet rosenheim24.de von den abwechslungsreichen Freizeitangeboten, die gemeinsam mit den jungen Gästen gestaltet werden sollen.

Versorgung durch Kurzzeitbetreuung

Die Kurzzeitbetreuung in solchen Einrichtungen wird vom Dezernat Jugend und Schule angeboten und soll langfristige Lösungen im eigenen Haushalt unterstützen. Aus diesem Grund wird diese Form der Betreuung als besonders wichtig erachtet, um eine dauerhafte Unterbringung zu vermeiden. Die Finanzierung der Kurzzeitpflege erfolgt zunächst über die Pflegekasse; sollte dies nicht ausreichen, übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die zusätzlichen Kosten. Diese Informationen sind auch auf der Website des LWL zu finden, die weitere Details zur Antragstellung und zum Prozess bietet, wie serviceportal.lwl.org berichtet.

Die Antragstellung zur Kurzzeitbetreuung kann von sorgeberechtigten Personen vorgenommen werden. Dazu gehören Eltern, Vormünder oder Ergänzungspfleger:innen. Ein Erstantrag umfasst verschiedene Fragen, die teilweise spezifische Informationen zur Behinderung und zur Pflegeversicherung erfordern. Die aktuelle ärztliche Diagnostik zur Behinderung ist dabei eine Voraussetzung.

Für Familien in der Region stellt das „Haus Marini“ nicht nur eine benötigte Einrichtung dar, sondern auch einen Ort der Hoffnung und Unterstützung. Die Akzeptanz von Spenden zur Finanzierung der Einrichtung wird begrüßt, und entsprechende Informationen sind bereits publiziert. Die Anmeldung zur Kurzzeitbetreuung erfolgt idealerweise in enger Absprache mit der Einrichtung und dem zuständigen Dezernat.

Referenz 1
www.rosenheim24.de
Referenz 3
serviceportal.lwl.org
Quellen gesamt
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