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Schockierende Gewalttat in Bayreuth: Mann sticht mit Bleistift zu!

Ein 44-jähriger Mann wurde in Bayreuth wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem er einen Patienten in einer psychiatrischen Klinik attackierte. Die Sicherheitsverwahrung wurde angeordnet.

Am Landgericht Bayreuth wurde ein 44-jähriger Mann aus dem Raum Bayreuth zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Dies geschah aufgrund eines gefährlichen Angriffs, der in einer psychiatrischen Klinik stattfand. Die Richter verhängten zudem Sicherungsverwahrung, da eine potenzielle Gefahr für die Bevölkerung von dem Angeklagten ausgeht. Der Mann hatte im Januar 2024 einen anderen Patienten im Schlaf mit einem Bleistift ins Gesicht gestochen, was zur Verlust der Sehkraft auf dem linken Auge des Opfers führte. Der Bleistift brach ab und weckte das unbewaffnete Opfer. Der Angeklagte, bereits vorbestraft, war zuvor wegen eines ähnlichen Übergriffs verurteilt worden und hatte 2023 eine Haftstrafe von fünf Jahren mit Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik erhalten.

Sein Leidensweg in der Psychiatrie führte dazu, dass er kurz vor dem Angriff frustriert anbot, seine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt fortzusetzen. Aus dieser Frustration heraus beschloss er, wahllos einen Menschen zu töten. Das Landgericht stellte fest, dass die Tat, wie in der Anklage dargestellt, tatsächlich stattfand, und verurteilte den Mann wegen versuchten Mordes. Der Verteidiger räumte die Tat ein, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Die voll Schuldfähigkeit des Angeklagten wurde von der Strafkammer unverändert festgehalten.

Ein weiterer Fall in der Psychiatrie

In einem anderen Fall am Landgericht Trier wird gegen eine Patientin eines psychiatrischen Krankenhauses ermittelt. Hier steht die Frau im Verdacht, versucht zu haben, ihre Zimmernachbarin mit einem Kopfkissen zu ersticken. Aus den Zeugenaussagen, darunter Polizisten und Pflegekräfte, geht hervor, dass die Angeklagte als unauffällig, ruhig und aufmerksam beschrieben wurde. Diese Patientin, die seit Ende 2022 in der Klinik behandelt wird, hatte die Rentnerin Mitte Dezember 2022 in ihr Zimmer aufgenommen.

Der Angriff fand Anfang des Jahres statt, als die Angeklagte der schlafenden Patientin ein Kissen ins Gesicht drückte. Das Opfer wachte daraufhin auf und rief um Hilfe, was eine Pflegerin auf den Plan rief, die eingreifen konnte. Obwohl die Staatsanwaltschaft der Angeklagten versuchten Mord vorwirft, wird die Frau zum Zeitpunkt der Tat als vermindert schuldfähig angesehen. Auch sie ist bis heute noch Patientin in der psychiatrischen Klinik.

Der Kontext von Zwang in der Psychiatrie

Diese Vorfälle werfen ein Licht auf die Herausforderungen und Probleme innerhalb psychiatrischer Einrichtungen. Professor Dr. Dirk Richter thematisiert in seinem neuen Buch „Coercion and Violence in Mental Health Settings“, das Ende Dezember 2024 erscheint, die Problematik von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen schadet Zwang oft mehr, als dass er nützt, und die Zahl der Zwangseinweisungen in der Schweiz hat zugenommen, trotz der Einführung eines neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrechts im Jahr 2013.

Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz über 18.000 Erwachsene ohne Zustimmung in psychiatrische Kliniken eingewiesen. In der Diskussion um Zwang in der Psychiatrie fehlt es an alternativen, ambulanten Lösungen, die nicht-medizinische Angebote fördern könnten. Dies könnte dazu beitragen, Zwangsmassnahmen zu reduzieren und den Umgang mit aggressiven psychisch kranken Menschen zu verbessern. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die traditionelle Praxis des Umgangs mit psychisch kranken Menschen einer grundlegenden Reform bedarf.

Der Einbezug von „Peers“ in die psychische Gesundheitsversorgung könnte eine rasche Verbesserung der Situation darstellen. Die aktuellen Entwicklungen in Bayreuth und Trier stehen symbolisch für die Diskussion um die psychiatrische Versorgung und den notwendigen Wandel in diesem sensiblen Bereich.

Referenz 1
www.infranken.de
Referenz 2
www.swr.de
Referenz 3
www.bfh.ch
Quellen gesamt
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