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Bayern plant Ladenschluss-Revolution: Neue Öffnungszeiten im Anmarsch!

Bayern plant moderatere Ladenschlussregelungen: Ab 2025 dürfen Kommunen bis zu acht Einkaufsnächte pro Jahr anbieten, digitale Kleinstsupermärkte erhalten erweiterte Öffnungszeiten.

In Bayern stehen bedeutende Änderungen der Ladenschlusszeiten ins Haus. Am 25. März 2025 hat das bayerische Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der moderate Lockerungen der strikten Öffnungszeiten vorsieht. Bisher mussten Geschäfte in Bayern um 20 Uhr schließen, eine Regelung, die seit fast zwei Jahrzehnten in Kraft ist. Diese starre Regelung soll nun aufgelockert werden, um den Bedürfnissen von Händlern und Kunden besser gerecht zu werden. PNP berichtet, dass der Landtag dem Gesetzentwurf noch zustimmen muss, bevor die Reform im Laufe dieses Jahres in Kraft treten kann.

Das neue Gesetz beinhaltet spannende Neuerungen, zu denen die Erlaubnis für Kommunen gehört, bis zu acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anzubieten. Dies würde den Händlern ermöglichen, an bis zu vier Werktagen pro Jahr länger als 20 Uhr zu öffnen. Zudem dürfen digitale Kleinstsupermärkte, die maximal 150 m² groß sind und ohne Personal betrieben werden, künftig durchgängig öffnen und sogar an Sonntagen Waren anbieten. Auch hier haben die Kommunen die Möglichkeit, die Öffnungszeiten eigenständig festzulegen.

Neue Regeln für spezielle Geschäfte

Zusätzlich zu den Lockerungen für digitale Kleinstsupermärkte ermöglicht das Gesetz neue Freiräume beim Sonntags-Warensortiment, insbesondere in touristischen Regionen. Laut IHK München dürfen Geschäfte in Ausflugs-, Wallfahrts-, Kur- und Erholungsorten an bis zu 40 Sonntagen im Jahr öffnen, wobei die Öffnungszeiten auf jeweils acht Stunden beschränkt sind.

Die Reform wurde über 40 Verbänden und Institutionen zur Anhörung vorgelegt, die mehrheitlich für den Gesetzentwurf stimmten. Dennoch kam es zu unterschiedlichen Meinungen, insbesondere zum Schutz von Sonn- und Feiertagen. Die katholische Kirche äußerte Bedenken hinsichtlich der möglichen 24/7-Öffnung digitaler Kleinstsupermärkte. In diesem Kontext bleibt es den Gemeinden vorbehalten, Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen zu beschränken, wobei mindestens eine durchgehende Öffnungszeit von acht Stunden vorgeschrieben sein kann.

Regeln und Ausnahmen

Das bisherige Ladenschlussgesetz des Bundes bleibt in Bayern weiterhin gültig, datiert auf 2006, und schreibt vor, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie montags bis samstags zwischen 6 Uhr und 20 Uhr geschlossen sein müssen. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) stellt fest, dass Befristungen von den Ladenschlusszeiten in bestimmten Fällen möglich sind, insbesondere, wenn ein öffentliches Interesse besteht, beispielsweise zur Versorgung der Bevölkerung. Ausnahmen können nur einmal jährlich pro Kommune bewilligt werden, wenn dies unbedingt notwendig ist und nicht auf reines Shopping abzielt.

Für Großveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung gibt es eigene Ausnahmebewilligungen. Der Gesetzentwurf könnte für zahlreiche Händler und Gemeinden neue Chancen bieten, den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden und gleichzeitig den Traditionen Rechnung zu tragen. Ein bemerkenswerter Schritt in eine Zeit, die sowohl Flexibilität als auch gesetzliche Regelungen erfordert.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
www.ihk-muenchen.de
Referenz 3
www.stmas.bayern.de
Quellen gesamt
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