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250.000 Euro für Bambergs Musikpavillon: Sanierung sichert Kulturgeschichte!

Am 29. Januar 2025 wurde die Sanierung des Musikpavillons am "Wilde Rose"-Keller in Bamberg mit 250.000 Euro gefördert, um die denkmalgeschützte Struktur zu erhalten und zu stärken.

Die Sanierung des Musikpavillons auf dem „Wilde Rose“-Keller in Bamberg erhält entscheidende finanzielle Unterstützung. Wie InFranken berichtet, fördert der Bund die umfassenden Renovierungsarbeiten mit 250.000 Euro. Dieses Engagement ist Teil des 13. Denkmalschutz-Sonderprogramms, das die Kosten der Sanierung zur Hälfte abdeckt.

Die Sanierungskosten werden zudem durch weitere Fördermittel ergänzt: Die Bayerische Landesstiftung stellt 25.700 Euro, die Oberfrankenstiftung 65.200 Euro und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz 40.000 Euro bereit. Bundestagsabgeordneter Andreas Schwarz überreichte den Förderbescheid an die Keller-Eigentümerin Andrea Konrad und lobte den Einsatz für den Erhalt des Kulturgutes.

Bedeutung des Musikpavillons

Oberbürgermeister Andreas Starke hegte großes Lob für die Initiative von Andreas Schwarz und huldigte die Relevanz des Musikpavillons für das gesellschaftliche Leben Bambergs. Seit vielen Jahren ist der Pavillon ein beliebter Veranstaltungsort. Er wird regelmäßig für kulturelle Events genutzt und spielt damit eine zentrale Rolle im Freizeitangebot der Stadt.

Der „Wilde Rose“-Keller hat eine beeindruckende Geschichte, die bis ins Jahr 1794 zurückreicht. Der Musikpavillon, ein architektonisches Kleinod, wurde 1873 von Baumeister Adam Grenz errichtet und 1875 durch Seitenflügel erweitert. Seine Fachwerkkonstruktion fällt durch maurisch ornamentierte Stichbögen auf und zieht zahlreiche Besucher an.

Sanierungsnotwendigkeit und Maßnahmen

Andrea Konrad, die den Biergarten mit 1500 Sitzplätzen in vierter Generation betreibt, betonte die Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahmen. Fachmännische Untersuchungen hatten ergeben, dass das Fundament des Pavillons nicht mehr tragfähig ist und Setzungsschäden aufgetreten sind. Um die Stabilität des historischen Gebäudes sicherzustellen, wird eine unsichtbare Abfangkonstruktion eingebaut.

Zusätzlich werden beschädigte Fachwerkwände neu errichtet und das Gebäude denkmalgerecht restauriert. Konrad äußerte ihren Dank an die Fördermittelgeber und kündigte eine enge Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden an. Der Erhalt des Pavillons ist nicht nur eine bauliche, sondern auch eine kulturelle Herausforderung.

Fördermöglichkeiten im Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die auch zur Finanzierung des Musikpavillons beiträgt, hat klare Richtlinien für die Beantragung von Fördermitteln. Wie denkmalschutz.de näher beschreibt, können Anträge bis zum 31. August eines Jahres digital eingereicht werden, während Hilfe für hochwassergeschädigte Denkmale ganzjährig beantragt werden kann.

Vor der Antragstellung ist eine telefonische Kontaktaufnahme erforderlich, und die Antragsteller müssen bestimmte Unterlagen wie eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, eine Kostenaufstellung und Fotos des Objekts vorbereiten. Diese Schritte sind entscheidend, um die erforderlichen Mittel für die denkmalpflegerischen Maßnahmen zu erhalten.

Referenz 1
www.infranken.de
Referenz 3
www.denkmalschutz.de
Quellen gesamt
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