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CDU-Plan für Migrationspolitik: Rechtswidrig oder nötig nach Mord?

Nach dem zweifachen Mord in Aschaffenburg fordert die CDU einen strengen Kurs in der Migrationspolitik. Diskutiert werden umstrittene Anträge, die möglicherweise EU-rechtswidrig sind. Welche Konsequenzen könnte das haben?

Nach dem zweifachen Mord in Aschaffenburg haben die CDU und CSU eine Neuausrichtung in der Migrationspolitik gefordert. Die beiden Parteien planen, dem Bundestag zwei Anträge vorzulegen, die einen strengeren Kurs in der Asylpolitik vorsehen. Zu den zentralen Forderungen gehören die Abweisung von Asylsuchenden sowie die Einführung permanenter Grenzkontrollen. Experten äußern jedoch Bedenken, dass diese Vorschläge möglicherweise nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind, wie die Remszeitung berichtet.

Im Rahmen eines Fünf-Punkte-Plans möchten die Unionsparteien unter anderem die Bundespolizei mit erweiterten Befugnissen für Abschiebungen ausstatten und einen unbefristeten Ausreisearrest für straffällige und als gefährlich geltende Personen einführen. Laut dem Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka ist die dauerhafte Überwachung der Grenzen nur in akuten Notlagen erlaubt und eine direkte Zurückweisung ohne Prüfung sei nicht rechtmäßig. Hruschka warnt zudem, dass die Inhaftierung ausreisepflichtiger Personen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen könnte.

Reform der europäischen Asylpolitik

Parallel zu den deutschen Bestrebungen wurde die Reform der europäischen Asylregeln besiegelt. Die neuen Maßnahmen sehen eine Verschärfung des Asylrechts vor, wobei Migranten künftig verpflichtend umverteilt werden sollen. Diese Reform hat das Ziel, einheitlichere und schnellere Verfahren für Asylsuchende zu schaffen und soll besonders Länder wie Italien und Griechenland entlasten, die traditionell viele Flüchtlinge aufnehmen. Entsprechend den Vorgaben können Migranten mit geringen Aufnahmechancen direkt aus Grenzlagern abgeschoben werden, wie auf Tagesschau nachzulesen ist.

Die EU plant zudem die Einführung eines Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von Flüchtlingen. Dabei müssen auch Familien mit Kindern die neuen Verfahren durchlaufen, was bedeutet, dass es keine Ausnahmen geben wird. Ein wichtiges Element dieser Reform ist, dass Mitgliedsländer Migranten in als sicher geltende Drittstaaten wie Tunesien oder Albanien abschieben können, sofern eine Verbindung zu diesen Ländern besteht. Die neuen Regelungen treten mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit zur Umsetzung dieser Vorgaben.

Konflikte und Herausforderungen

Die unterschiedlichen Ansätze der CDU in Deutschland, die ein ähnliches Vorgehen wie das britische „Ruanda-Modell“ befürwortet, sowie die EU-Reform zeigen, wie komplex die Asyl- und Migrationspolitik in Europa geworden ist. Während die britischen Pläne für Abschiebungen nach Ruanda nicht mit den neuen EU-Regeln vereinbar sind, müssen die EU-Staaten nun praktische Fragen klären, wie die Standorte für Asylzentren und die Einstufung sicherer Drittstaaten. Dies alles wird von der Europäischen Kommission eng verfolgt, um die Einhaltung der neuen Richtlinien zu gewährleisten, und trägt zur anhaltenden Diskussion über die Zukunft der europäischen Migrationspolitik bei, wie Euronews erläutert.

Referenz 1
www.remszeitung.de
Referenz 2
www.tagesschau.de
Referenz 3
de.euronews.com
Quellen gesamt
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