BayernGesellschaftGesetzNaturschutz

Aiwanger kontert Kritik am Jagdgesetz: „Stimmungsmache des BN!“

Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger wehrt sich gegen Kritik an der geplanten Jagdgesetznovelle. Er argumentiert für ein effektives Management von Wolf und Goldschakal und betont die Bedeutung des Artenschutzes.

Hubert Aiwanger, der bayerische Wirtschafts- und Jagdminister von den Freien Wählern, hat die Kritik des Bundes Naturschutz (BN) an dem geplanten Entwurf zur Novelle des Jagdgesetzes vehement zurückgewiesen. In seiner Antwort bezeichnete Aiwanger die Bedenken des BN als Stimmungsmache. Laut Aiwanger ist das neue Gesetz darauf ausgelegt, dass europarechtlich geschützte und streng geschützte Tierarten nicht in das Jagdrecht aufgenommen werden sollen.

Der Minister erläuterte, dass Verstöße gegen das Artenschutzrecht nicht straffrei bleiben würden, auch wenn der BN Bedenken äußerte, dass bestimmte Verstöße bei „unerheblicher Menge“ nicht bestraft werden könnten. Diese Formulierung beziehe sich auf „unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand“ von Arten, was den Naturschützern als unzureichend erscheint.

Kritik und Forderungen des Bundes Naturschutz

Die Kritik des BN konzentriert sich insbesondere auf die Möglichkeit, dass bestimmte geschützte Tierarten ins Jagdrecht aufgenommen werden könnten, was die Tierschutzanliegen in Frage stellt. Aiwanger argumentierte jedoch, dass eine solche Bejagung notwendig sei, um den Tierschutz von Weidetieren und die Integrität der Ökosysteme zu gewährleisten. Gerade der Wolf und der Goldschakal sollten ins Jagdrecht aufgenommen werden, um ein effektives Bestandsmanagement zu ermöglichen. Davon abgesehen merkte Aiwanger an, dass der Weg zur Bejagung dieser Arten durch Initiativen von der Europäischen Union vorbereitet werde.

Ein zentrales Anliegen des neuen Gesetzentwurfs ist die Möglichkeit, Grundflächen in Gemeinschaftsjagdbezirken zu befriedeten Bezirken zu erklären. Dies betrifft insbesondere Eigentümer, die aus ethischen Gründen gegen die Jagdausübung sind. Die Regelungen hierzu sind klar definiert: Ein Antrag muss vorgelegt werden, und es sind verschiedene Anhörungen erforderlich, um die Belange aller Beteiligten zu berücksichtigen.

Details zur Befriedung von Jagdgebieten

Die Befriedung kann unter bestimmten Umständen versagt werden, etwa wenn die Eintreibung eines artenreichen Wildbestandes gefährdet wird. Interessanterweise wird festgehalten, dass eine Befriedung nicht möglich ist, wenn der Antragsteller selbst jagt oder einen Jagdschein besitzt. Bei vorzeitiger Befriedung kann eine Jagdgenossenschaft Schadensersatz vom Grundeigentümer verlangen. Des Weiteren gibt es klare Fristen: Die Befriedung erlischt drei Monate nach Eigentumsübergang an Dritte, es sei denn, ein neuer Antrag wird gestellt.

Die gesetzlichen Regelungen zu diesen Themen sind im Bundesjagdgesetz festgehalten. Aiwanger steht somit vor der Herausforderung, einen Ausgleich der verschiedenen Interessen zu finden und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die anhaltenden Diskussionen zeigen, wie sensibel die Wahrnehmung von Naturschutz und Jagd in der Gesellschaft ist und wie wichtig ein durchdachtes Gesetz für die Zukunft der Wildtiere in Bayern sein könnte.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 3
www.gesetze-im-internet.de
Quellen gesamt
Web: 10Social: 117Foren: 32