
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat angekündigt, kurzfristig keine Entscheidungen über den Aufenthalt syrischer Geflüchteter in Deutschland zu treffen. Wie MDR berichtet, erklärte Bamf-Sprecher Jochen Hövekenmeier, dass zunächst ein umfassendes Lagebild erforderlich sei, um Widerrufsprüfungen der Asylanträge durchzuführen. Kompetenz dafür hat das Auswärtige Amt in Berlin, das für die grundsätzliche Lageeinschätzung zuständig ist.
Die Lage in Syrien bleibt weiterhin unklar. Im Dezember 2024 hatte das Bamf die Bearbeitung der Asylanträge für syrische Antragstellende vorerst eingestellt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass das Auswärtige Amt und ihr Ministerium an einem genaueren Lagebild von Syrien arbeiten. Der aktuelle Stand ist, dass die Sicherheitslage als äußerst volatil und anfällig für erneute Gewaltausbrüche beschrieben wird.
Lageeinschätzungen und Asylverfahren
Laut dem Bamf bleibt ungewiss, wann die Lage in Syrien stabil genug ist, um seriöse Asylentscheidungen zu treffen. Aufgrund der Unsicherheiten gelten bis auf Weiteres unterschiedliche Regeln für den Umgang mit Asylanträgen, was durch einen bundesweiten Erlass vom 9. Dezember 2024 bekräftigt wurde. Bamf informiert, dass Sicherheitsrelevante Verfahren nur in Einzelfällen entschieden werden können, während die Bearbeitung von Asylverfahren, die von Antragstellenden nicht mehr verfolgt werden, eingestellt oder abgelehnt werden.
Die Bearbeitung der betroffenen Asylverfahren wird wieder aufgenommen, sobald die Gründe für diesen Verfahrensaufschub wegfallen. Die Unsicherheiten um den Konflikt in Syrien machen eine Prognose zur Wiederaufnahme tragfähiger asylrechtlicher Bewertungen der Lage derzeit unmöglich. Die Einschätzung von Expertinnen und Experten wird direkten Einfluss auf die Anpassung der Leitlinien für Asylentscheidungen haben.
Der rechtliche Rahmen für Asyl in Deutschland
Gemäß dem deutschen Asylrecht sind politisch verfolgte Personen asylberechtigt, sofern sie bei Rückkehr in ihr Herkunftsland schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wären. Bamf erklärt, dass Verfolgung aufgrund von Rasse, Nationalität, politischen Überzeugungen, religiösen Grundentscheidungen oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe möglich ist. Notsituationen wie Armut oder Bürgerkriege sind jedoch keine Gründe für eine Asylgewährung.
Die Asylentscheidungen werden vorrangig auf staatliche Verfolgung ausgerichtet, während quasistaatliche Verfolgung unter bestimmten Umständen ebenfalls berücksichtigt werden kann. In der Entscheidungspraxis spielt die Schwere der Verfolgung eine entscheidende Rolle; nicht jede negative Maßnahme des Staates führt automatisch zu asylrelevanter Verfolgung.
Die Verantwortung der Behörden, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten und gleichzeitig die internationale Schutzverpflichtung einzuhalten, bleibt eine komplexe Herausforderung. Mit der aktuellen Lage in Syrien wird deutlich, dass die Integrität des Asylsystems in Deutschland auf dem Prüfstand steht.