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Balkonkraftwerk: Einspeisevergütung sinkt – So bleibt Ihr Strom profitabel!

Am 8. April 2025 erfahren Sie, wie die Installation eines Balkonkraftwerks die Einspeisevergütung beeinflussen kann. Tipps zur Beratung und rechtliche Rahmenbedingungen im EEG sind ebenfalls enthalten.

In Deutschland erfreuen sich Balkonkraftwerke einer wachsenden Beliebtheit. Diese kompakten Solaranlagen sind einfach zu montieren und werden zunehmend zur Stromversorgung in Privathaushalten eingesetzt. Allerdings gibt es potenzielle Fallstricke, die Betreiber beachten müssen, insbesondere in Bezug auf die Einspeisevergütung, die mit bestehenden Solaranlagen verbunden ist. Laut t-online kann die Einspeisevergütung für eine Solaranlage sinken, wenn ein Balkonkraftwerk am selben Zählpunkt installiert wird.

Ein Leser berichtete von einem Verlust von 15 Prozent der Einspeisevergütung durch seinen Netzbetreiber, nachdem ein Balkonkraftwerk installiert wurde. Diese Situation ist durch zwei relevante Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bedingt. § 24 Absatz 3 EEG stipuliert, dass bei mehreren Anlagen am selben Zähler die Einspeisung anteilig der Leistung der Anlagen zugerechnet wird. Zudem erläutert § 9 Absatz 3 EEG, dass bei der vereinfachten Anmeldung eines Balkonkraftwerks, wenn keine Elektrofachkraft beteiligt ist, die Einspeisevergütung auch dann entfällt, wenn tatsächlich Strom eingespeist wird.

Folgen der Installation

Die Auswirkungen der Installation eines Balkonkraftwerks können erheblich sein. Der Netzbetreiber hat die rechtliche Möglichkeit, den nicht vergüteten Anteil des Balkonkraftwerks von der Einspeisung der Hauptanlage abzuziehen. Dies führt zu einer faktischen Kürzung der Vergütung. Ein exemplarisches Szenario verdeutlicht dies: Ein Hausbesitzer mit einer Solaranlage von 3,4 kWp und einem Balkonkraftwerk von 0,6 kWp hat eine Gesamtleistung von 4,0 kWp. Hierbei hat das Balkonkraftwerk einen Anteil von 15 Prozent an der Gesamtleistung, was in einer entsprechenden Kürzung der Einspeisevergütung resultieren kann.

Daher wird vor der Installation eines Balkonkraftwerks dringend empfohlen, eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise können Betreiber möglicherweise unerwünschte finanzielle Einbußen vermeiden und die Einspeisevergütung optimal nutzen.

Vergütungssätze für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig Fördersätze für Solaranlagen nach dem EEG. Diese Sätze variieren abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung. Für Solaranlagen bis 100 kW gelten unterschiedliche Fördersätze für Teileinspeisung und Volleinspeisung. Zum Beispiel werden für die Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 folgende Sätze angeboten:

Leistungstyp Teileinspeisung (ct/kWh) Volleinspeisung (ct/kWh)
Gebäude oder Lärmschutzwände (107,94 kW) 12,60 40,68
Gebäude oder Lärmschutzwände (100 kW) 5,62 10,56
Sonstige Anlagen (100 kW) 6,39

Diese und weitere Regelungen zur Einspeisevergütung ermutigen viele Hausbesitzer, in erneuerbare Energien zu investieren und ihre eigenen Strombedarfe nachhaltig zu decken. Es bleibt jedoch entscheidend, die finanziellen und regulatorischen Aspekte im Auge zu behalten, um nicht in unerwartete Nachteile zu geraten.

Referenz 1
www.t-online.de
Referenz 3
www.bundesnetzagentur.de
Quellen gesamt
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