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Wahlrechtsreform: 23 Gewinner ziehen nicht in den Bundestag ein!

Am 24. Februar 2025 bleiben 23 Wahlkreisgewinner aus CDU, CSU, AfD und SPD im Bundestag außen vor. Grund: Die neue Wahlrechtsreform setzt striktere Regeln für Direktmandate.

Am 24. Februar 2025 zeigt sich ein eindrucksvolles Bild der Auswirkungen der kürzlich eingeführten Wahlrechtsreform auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages. Insgesamt ziehen 23 Gewinner eines Wahlkreises nicht in das Parlament ein, eine Situation, die durch die Reform erheblich beeinflusst wurde. Diese Neuerung, die zum ersten Mal greift, führt dazu, dass nur die Direktmandate vergeben werden, wenn die jeweilige Partei auch genügend Zweitstimmen erhält. Damit fallen auch Überhang- und Ausgleichsmandate weg, was zu einer Reduktion der Anzahl der Abgeordneten auf 630 führt – ein Rückgang von vormals 733 Sitzen im Bundestag, wie Ostsee-Zeitung berichtet.

Bei der neuen Wahlrechtsregelung bleibt der Wahlkreis bis auf Weiteres leer, sollten die Wahlkreisgewinner nicht über die erforderlichen Zweitstimmen verfügen. Diese Veränderungen betreffen insbesondere Abgeordnete der CDU, CSU, AfD und SPD, die in verschiedenen Bundesländern nicht im Bundestag vertreten sind. Die Wahlkreise der betroffenen Politiker stammen mehrheitlich aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern sowie aus dem Osten und dem Norden Deutschlands.

Betroffene Abgeordnete

Die Liste der betroffenen Wahlkreise ist eindrucksvoll und umfasst mehrere prominente Politiker:

  • Wahlkreis 1: Flensburg – Schleswig – Petra Nicolaisen (CDU)
  • Wahlkreis 14: Rostock – Landkreis Rostock II – Steffi Burmeister (AfD)
  • Wahlkreis 54: Bremen I – Ulrike Hiller (SPD)
  • Wahlkreis 58: Oberhavel – Havelland II – Andreas Galau (AfD)
  • Wahlkreis 71: Halle – Alexander Raue (AfD)
  • Wahlkreis 151: Leipzig I – Christian Kriegel (AfD)
  • Wahlkreis 169: Schwalm-Eder – Anna-Maria Bischof (CDU)
  • Wahlkreis 181: Frankfurt am Main I – Yannick Schwander (CDU)
  • Wahlkreis 182: Frankfurt am Main II – Leopold Born (CDU)
  • Wahlkreis 183: Groß-Gerau – Marcus Kretschmann (CDU)
  • Wahlkreis 185: Darmstadt – Astrid Mannes (CDU)
  • Wahlkreis 202: Trier – Dominik Sienkiewicz (CDU)
  • Wahlkreis 204: Mainz – Ursula Groden-Kranich (CDU)
  • Wahlkreis 206: Ludwigshafen/Frankenthal – Sertac Bilgin (CDU)
  • Wahlkreis 218: München-Süd – Claudia Küng (CSU)
  • Wahlkreis 243: Nürnberg-Nord – Sebastian Brehm (CSU)
  • Wahlkreis 251: Augsburg-Stadt – Volker Ullrich (CSU)
  • Wahlkreis 259: Stuttgart II – Maximilian Mörseburg (CDU)
  • Wahlkreis 274: Heidelberg – Alexander Föhr (CDU)
  • Wahlkreis 275: Mannheim – Melis Sekmen (CDU)
  • Wahlkreis 277: Rhein-Neckar – Moritz Oppelt (CDU)
  • Wahlkreis 282: Lörrach – Müllheim – Stefan Glaser (CDU)
  • Wahlkreis 290: Tübingen – Christoph Naser (CDU)

Insgesamt sind die CDU Kandidate mit 15 Betroffenen die am stärksten betroffene Partei. In Baden-Württemberg sind allein sechs CDU-Kandidaten betroffen, während in dem CSU-dominierenden Bayern drei Kandidaten trotz Erststimmmehrheit nicht in den Bundestag einziehen können. Auch die AfD ist mit vier Direktmandaten betroffen, darunter Steffi Burmeister und Andreas Galau. Von der SPD zieht Ulrike Hiller nicht ein, wie die Zeit vermeldet.

Hintergrund der Reform

Die grundlegenden Veränderungen sind Bestandteil einer weitreichenden Wahlrechtsreform, die die ursprüngliche Größe des Bundestages von 598 Abgeordneten anstrebt, die jedoch durch Überhangmandate in der Vergangenheit ständig überschritten wurde. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen erhält, als ihr durch Zweitstimmen zustehen. Die Reform, die im Jahr 2023 in Kraft trat, sieht deshalb vor, dass die representation ab sofort nur noch den Zweitstimmen entspricht. Dies führt zu erheblichen Umstellungen in der politischen Landschaft Deutschlands, da es die Vertretung aus bestimmten Wahlkreisen unter Umständen ganz aufhebt, wie die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert.

Die Reform wurde von mehreren politischen Akteuren, darunter auch der CDU/CSU und der LINKEN, kritisch betrachtet, insbesondere in Bezug auf die Sorge, dass bestimmte Wahlkreise nicht mehr vertreten sind. Der Bundestag ist nun mit 630 Sitzen weiterhin das größte frei gewählte Parlament der Welt, jedoch steht die Frage der gerechteren Referenzierung durch die Zweitstimmen weiterhin im Raum, da die tatsächliche Vertretung der Wähler ruiniert werden könnte.

Referenz 1
www.ostsee-zeitung.de
Referenz 2
www.zeit.de
Referenz 3
www.bpb.de
Quellen gesamt
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