Baden-WürttembergGesetzRegierungVerbändeWirtschaft

Verbände fordern: Sofortprogramm für Klimaziele in BW jetzt!

Verbände in Baden-Württemberg fordern ein Sofortprogramm zur Erreichung der Klimaziele. Offener Brief an Ministerpräsident Kretschmann und Regierungsparteien thematisiert drohende Zielverfehlung.

In Baden-Württemberg wächst der Druck auf die Landesregierung, zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele zu ergreifen. Zahlreiche Verbände und Organisationen haben einen offenen Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sowie die Ministerinnen und Minister der Landesregierung verfasst. Die Unterzeichner, darunter der BUND Baden-Württemberg, der badische landwirtschaftliche Hauptverband, die Gewerkschaft Verdi und Aktivisten von Fridays for Future, fordern die Anerkennung der stetigen Verfehlung der Klimaziele als ernsthafte Gefahr und die sofortige Auflage eines Sofortprogramms, das gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen vorsieht FAZ.NET.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation wird auch auf einen Bericht aus dem vergangenen Sommer verwiesen, der die drohende Verfehlung der Klimaziele prognostizierte. Laut den vorhersehbaren Zahlen wird bis 2030 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 53 Prozent erreicht, während das geltende Klimaschutzgesetz eine Minderung um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vorsieht. Experten äußern Bedenken, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 – nur so viele Treibhausgase ausstoßen, wie wieder gebunden werden können – nach wie vor in weiter Ferne erscheint.

Klimaschutzgesetz im Fokus

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz von Baden-Württemberg, das am 1. Februar 2023 verabschiedet wurde, ist eine Reaktion auf die Notwendigkeiten des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung. Dieses Gesetz entwickelt das Klimaschutzgesetz von 2013 weiter und legt zentrale Klimaschutzziele für 2030 und 2040 fest. Für verschiedene Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr wurden spezifische Einsparvorgaben, die sogenannten Sektorziele, definiert Baden-Württemberg.

Ein besonders wichtiges Element des neuen Gesetzes ist die Einführung des „Klima-Maßnahmen-Registers“, das eine fortlaufende Dokumentation der Klimaschutzmaßnahmen der Landesregierung ermöglicht. Es sieht zudem regelmäßige Überprüfungen vor, um die Fortschritte in der Zielerreichung zu bewerten. Bei Nichterreichung der definierten Ziele hat die Regierung die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen zu beschließen.

Das Bild ist besorgniserregend

Trotz dieser legislativen Fortschritte bleibt die Situation angespannt. Der Sachverständigenrat der Landesregierung hat ebenfalls ein Sofortprogramm gefordert. Das bestehende Klimaschutzgesetz sieht bereits vor, dass bei einem festgestellten „drohenden erheblichen Zielabweichung“ zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Bislang hat die Landesregierung jedoch kein entsprechendes Programm vorgestellt, was die Sorgen über die Erreichung der Klimaziele zusätzlich verstärkt.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen und die Wirtschaft sind durch das Klimaschutzgesetz zu allgemeinen und besonderen Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes angehalten. Dazu zählen unter anderem die kommunale Wärmeplanung sowie die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf neugebauten Gebäuden oder bei grundlegenden Dachsanierungen. Die Landesverwaltung selbst strebt an, bis 2030 klimaneutral organisiert zu sein; fokussiert wird hierbei insbesondere auf die energetische Sanierung landeseigener Gebäude und die Umstellung auf erneuerbare Energien Baden-Württemberg.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
um.baden-wuerttemberg.de
Referenz 3
www.baden-wuerttemberg.de
Quellen gesamt
Web: 7Social: 109Foren: 19