
Die Gemeinde Uttenweiler steht vor einer bedeutenden Herausforderung in der Planung der zukünftigen Ganztagsbetreuung an der Abt-Ulrich-Blank-Grundschule. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Wochentagen. Angesichts dieser neuen Bestimmungen muss die Gemeinde ihr bestehendes Angebot überdenken, das derzeit 12 Lehrerwochenstunden sowie ein kostenloses Ganztagsangebot von Montag bis Donnerstag für 26 bis 74 Kinder umfasst.
Das Schulamt hat jedoch Bedenken geäußert, dass dieses vorhandene Angebot nicht ausreicht, um den neuen Rechtsansprüchen gerecht zu werden. Pro Gruppe oder Jahrgangsstufe müssen mindestens 20 Kinder vorhanden sein. Andernfalls drohen der Gemeinde Kürzungen bei den Lehrerwochenstunden. Diese Entwicklung könnte weitreichende Folgen für die Bildungslandschaft in Uttenweiler haben. Der Rechtsanspruch zielt darauf ab, die Infrastruktur für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote zu verbessern und somit die Teilhabechancen von Kindern zu erhöhen.
Wichtige Entscheidungen und neue Optionen
Die Gemeinde Uttenweiler sieht sich gezwungen, eine Entscheidung zwischen einer kostenpflichtigen kommunalen Betreuung oder einer kostenfreien Ganztagsschule mit ergänzenden Angeboten zu treffen. Gemäß den Vorgaben des §4a im Schulgesetz sind mehrere Modelle möglich, die eine Betreuung für drei, vier oder fünf Tage pro Woche sowie eine tägliche Betreuung von sieben oder acht Stunden vorsehen.
Ein Vorschlag der Verwaltung umfasst ein Betreuungsangebot mit dreimal acht Stunden für mindestens 25 Kinder, ergänzt um eine Wahlform für die Eltern sowie optionale kostenpflichtige kommunale Betreuungsangebote. Das Thema Finanzierung bleibt dabei jedoch angespannt. Zwar stellt der Bund 368 Millionen Euro zur Verfügung, doch die kommunale Verwaltung bewertet die finanzielle Lage skeptisch.
Rolle des Schulamts und Anforderungen
Die Verantwortung für die Umsetzung der neuen Regelungen liegt sowohl beim Schulamt als auch bei der Gemeinde. Während das Schulamt für die pädagogische Beratung und Personalversorgung zuständig ist, fallen bauliche Maßnahmen und die Organisation von Mittagessen in den Aufgabenbereich der Gemeinde.
In einer Gemeinderatssitzung äußerten sich die Mitglieder besorgt über die strengen Vorgaben des Schulamts. Es wurde angeführt, dass im Fall einer Nichtumsetzung der Anforderungen keine Lehrerwochenstunden bereitgestellt werden könnten. Zudem fehlen aktuelle Daten zur erforderlichen Schülerzahl für die neue Gestaltung der Ganztagsbetreuung.
Die gesetzliche Grundlage für den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Der Anspruch tritt stufenweise in Kraft und wird ab 2026 schrittweise für die erste Klassenstufe eingeführt. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird der Anspruch auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Die Kostentragung für die Ganztagsbetreuung liegt dabei in der Verantwortung der Länder, unterstützt durch einen Förderbeitrag des Bundes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau kommunaler Bildungsinfrastruktur.
Der letztendliche Erfolg der Ganztagsbetreuung in Uttenweiler hängt davon ab, wie gut die Gemeinde die Herausforderungen meistert und welche Lösungen sie für die neuen Anforderungen findet. Bisherige Diskussionen zeigen bereits Auswirkungen auf die lokale Vereinsarbeit, was darauf hindeutet, dass die Implementierung der Ganztagsbetreuung auch gesellschaftliche Veränderungen mit sich bringen wird.
Für weitere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen besuchen Sie die Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die einen umfassenden Überblick über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bietet. (bmfsfj.de)
Zusammenfassend wird deutlich, dass die Entscheidungsfindung innerhalb der Gemeinde Uttenweiler entscheidend für die Zukunft der Grundschule und der dort gebotenen Bildungsangebote ist. Wie der Gemeinderat am 22.02.2025 beschloss, wurde der Antrag nach §4a SchulG für die Grundschule Uttenweiler ab September 2026 mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. Somit ist der Weg für eine kostenpflichtige kommunale Betreuung geebnet, während die letzten Details der Schul- und Betreuungsstruktur noch geklärt werden müssen. (schwaebische.de)