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Warnstreik an 11 Flughäfen: Über 3400 Flüge fallen aus!

Am Montag, dem 10. März, wird es an 11 deutschen Flughäfen zu massiven Warnstreiks kommen. Über 3400 Flüge fallen aus. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und alternative Reisemöglichkeiten.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat für Montag, den 10. März 2025, einen ganztägigen Warnstreik an elf deutschen Flughäfen angekündigt. Infolge dieser Maßnahme werden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste ihre Arbeit niederlegen, was massive Auswirkungen auf den Flugverkehr haben wird. Über 3.400 Flüge werden voraussichtlich ausfallen, wodurch rund 510.000 Reisende betroffen sind. Der 24-Stunden-Streik beginnt am Montag um 00:00 Uhr und endet um 23:59 Uhr. Je nach Flughafen gelten unterschiedliche Startzeiten für die Maßnahme, unter anderem wird am Flughafen Köln/Bonn um 5 Uhr und in Düsseldorf um 2 Uhr mit den Streiks begonnen.

Betroffen sind folgende Flughäfen: München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig/Halle. Der Flughafen München rechnet mit den gravierendsten Konsequenzen, da voraussichtlich die Mehrheit der 820 geplanten Flüge annulliert wird. Auch der Flughafen Frankfurt erwartet massive Einschränkungen und bittet die Fluggäste, nicht zum Flughafen zu reisen. Ähnliche Aussagen kommen auch von den Betreibern der Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Berlin, wo bereits alle Flüge für Montag gestrichen wurden. Weiterhin wird am Hamburger Flughafen mit umfangreichen Beeinträchtigungen gerechnet, während Stuttgart lediglich einen Teil seiner geplanten Flüge durchführen will.

Rechte der Fluggäste

Reisende sollten sich auf die Situation einstellen und sich über ihren Flugstatus informieren. Laut Angaben von MDR haben Passagiere bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigungen gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke ab. Ausnahmen bestehen jedoch, insbesondere bei außergewöhnlichen Umständen, für die die Airline nicht verantwortlich ist. Streiks des eigenen Personals gelten dabei in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand, während Streiks von Flughafenpersonal komplexer beurteilt werden müssen.

Darüber hinaus sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Reisenden bei langen Wartezeiten Verpflegung zu bieten und gegebenenfalls Hotelunterkünfte bereitzustellen. Alternativen zum Flugverkehr umfassen die Nutzung von Zug- oder Fernbusverbindungen, Fahrgemeinschaften, Mietwagen sowie Taxidienste.

Praktische Hinweise für Reisende

In Anbetracht der bevorstehenden Streichungen und Beeinträchtigungen wird dringend geraten, den Kontakt zur eigenen Airline zu suchen. Die Informationen über den Flugstatus sollten kontinuierlich überprüft werden. Es ist essenziell, über die Veränderungen im Flugangebot informiert zu sein und gegebenenfalls rechtzeitig alternative Reisemöglichkeiten zu erwägen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Schwangerschaftshaus Einblick in die Rechte der Reisenden und die Vorgehensweise in solchen Situationen gibt Remszeitung, während der MDR rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten der Airlines detailliert darstellt. Expertenrat ist auch auf Anwalt.de erhältlich, wo die spezifischen Fragen zu individuellen Fällen geklärt werden können.

Referenz 1
www.remszeitung.de
Referenz 2
www.mdr.de
Referenz 3
www.anwalt.de
Quellen gesamt
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