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Mordversuch an 99-Jähriger: Sohn vor Gericht in Detmold

Prozessbeginn am Landgericht Detmold: Ein 72-Jähriger steht wegen versuchten Mordes an seiner 99-jährigen Mutter vor Gericht. Motiv unklar, erste Verhandlungstermine im Februar 2024.

Am 9. Februar 2025 wird der Mordversuch an einer 99-jährigen Frau in einem Verfahren vor dem Landgericht Detmold verhandelt. Der Angeklagte, ein 72-jähriger Mann, soll seine Mutter, mit der er über zwei Jahre keinen Kontakt hatte, in einem abscheulichen Akt verletzt haben. Die Tat ereignete sich im August 2024, als der Sohn von Fellbach bei Stuttgart nach Lemgo reiste und sich als Mitarbeiter eines Pflegedienstes ausgab, der „wegen Corona“ zu Besuch kam. Unter diesem Vorwand gelang es ihm, die hochbetagte Frau, die im Rollstuhl sitzt und an einem Notfallarmband befestigt war, in die Falle zu locken.

Als die 99-Jährige die Tür öffnete, stieß er sie die Kellertreppe hinab, sodass sie auf einem Zwischenpodest landete. In einem weiteren Versuch, sie zu töten, stieß er sie erneut die Treppe hinunter. Die Mutter schilderte später ihre Todesangst, während der Sohn flüchtete. Der Vorfall war so gravierend, dass die 99-Jährige sich nach dem Aufprall nicht mehr eigenständig bewegen konnte. Sie alarmierte die Rettungskräfte über ihr Notfallarmband.

Der Verlauf des Prozesses

Der Angeklagte stellte sich Tage nach der Tat bei der Polizei und zeigte sich wegen unterlassener Hilfeleistung selbst an. Der Prozess beginnt Mitte Februar 2024, mit insgesamt drei festgelegten Verhandlungsterminen bis zum 28. Februar 2024. Das Motiv für die brutale Tat bleibt bislang unbekannt, und die Gesellschaft wartet gespannt auf weitere Details, die im Verlauf des Verfahrens ans Licht kommen könnten.

In einem weiteren, bewegenden Fall, der sich mit dem Thema des Mordes befasst, wurde eine 99-jährige ehemalige Sekretärin eines Konzentrationslagers verurteilt. Irmgard F. wurde am 20. Dezember 2022 vom Landgericht Itzehoe zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Verurteilung bestätigt, da Irmgard F. als Beihilfe zum Massenmord verurteilt wurde. Die Anklage umfasste 10.505 Fälle von Beihilfe zum Mord und fünf Fälle versuchten Mordes. Dies gilt als eines der letzten Strafverfahren im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die 99-jährige war von Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des KZ Stutthof tätig. Das Landgericht stellte fest, dass sie bei der systematischen Tötung von Inhaftierten geholfen hatte. Ihre Verteidigung versuchte, Revision einzulegen, indem sie argumentierte, dass kein Vorsatz nachgewiesen werden könne. Doch dieser Einwand wurde vom BGH zurückgewiesen, was zeigt, wie hartnäckig die Justiz an der Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus festhält.

Ein wichtiger Aspekt des deutschen Strafrechts ist die Verjährung von Straftaten. Insbesondere für schwere Straftaten wie vorsätzliche Tötung gibt es jedoch spezielle Regelungen. Die Verjährung soll sicherstellen, dass Straftaten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens geahndet werden und rechtliche Klarheit für alle Beteiligten schaffen. Während kleinere Delikte Verjährungsfristen von 3 bis 10 Jahren haben, gilt für Mord eine Sonderregelung, die in diesem Kontext besonders relevant ist.

Wie die laufenden Prozesse zeigen, bleibt die Aufarbeitung von Verbrechen, sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart, ein bedeutendes Thema für die deutsche Gesellschaft.

westfalen-blatt.de
watson.ch
gross-haertlein.de

Referenz 1
www.westfalen-blatt.de
Referenz 2
www.watson.ch
Referenz 3
gross-haertlein.de
Quellen gesamt
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