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Schock für Schokoladenfans: „Dubai-Schokolade“ mit Gesundheitsrisiken!

Lebensmittelüberwachung: 2024 scheiterten alle „Dubai-Schokoladen“ in Baden-Württemberg. Mängel bei Kennzeichnung und Verunreinigungen führten zu neuen Kontrollen und gesundheitlichen Bedenken für Verbraucher.

Eine umfassende Untersuchung der sogenannten „Dubai-Schokoladen“ in Baden-Württemberg hat alarmierende Ergebnisse hervorgebracht. Ende 2024 durchgeführte Tests ergaben, dass sämtliche getesteten Produkte nicht den Lebensmittelstandards entsprachen. Wie swr.de berichtet, fanden die Kontrolleure sowohl bei Importwaren als auch bei regionalen Erzeugnissen Kennzeichnungsmängel und Verunreinigungen.

Die Untersuchung wurde vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart in Zusammenarbeit mit den CVUAs Freiburg und Sigmaringen durchgeführt. Insgesamt wurden 30 Proben, darunter 21 Importwaren aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei und Jordanien, geprüft. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Sechs der Proben aus den Emiraten wiesen hohe Gehalte des Schimmelpilzgifts Aflatoxin B1 auf, während vier Proben wegen herstellungsbedingter Verunreinigungen als „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ eingestuft wurden.

Vielfältige Verunreinigungen und Risiken

Die Gesundheitsrisiken durch verunreinigte Lebensmittel sind gravierend. Eine türkische und eine niederländische Probe enthielten nicht deklarierte Mengen an Sesam, was für Allergiker ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellt. Zudem war in sieben Proben anstelle echter Schokolade Fremdfett enthalten, was als Verbrauchertäuschung gewertet wurde.

Im Rahmen der landesweiten Kontrolle erwiesen sich die untersuchten Pistaziencremes hingegen als unbedenklich. Die Aufsichtsbehörden haben bereits auf die festgestellten Missstände reagiert. Lebensmittelunternehmen haben ihre Kennzeichnungen angepasst und Rückrufe über die Plattform Lebensmittelüberwachung.de initiiert.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen für die Lebensmittelkontrolle sind in der EU weitgehend harmonisiert. Die Grundlage bildet die Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die strenge Anforderungen an die Sicherheit von Lebensmitteln stellt. Laut bmel.de ist der gesundheitliche Verbraucherschutz vorrangig. Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Das bedeutet, dass Unternehmen für die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte selbst verantwortlich sind.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung obliegt den Ländern. Die Behörden führen regelmäßige, risikobasierte Kontrollen durch, die sich an verschiedenen Faktoren orientieren. Bei Verstößen ergreifen die zuständigen Behörden notwendige Maßnahmen. Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, Mängel an die Lebensmittelüberwachungsbehörden zu melden.

Die Behörde plant, auch zukünftig die „Dubai-Schokolade“ streng zu überwachen, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Risiken von diesen Produkten ausgehen. Die vorangegangene Untersuchung im Dezember 2023 hatte bereits für Aufregung gesorgt, da viele Testprodukte ebenfalls gesundheitsschädlich waren.

Referenz 1
www.swr.de
Referenz 3
www.bmel.de
Quellen gesamt
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