
Am Mittag des 15. März 2025 kam es zu einem skandalösen Vorfall auf der Neckartalbrücke im Landkreis Freudenstadt, als ein Base-Jumper von der über 120 Meter hohen Autobahnbrücke sprang. Die Brücke erstreckt sich über die A81, die täglich von Tausenden Autofahrern frequentiert wird. Der unerlaubte Sprung sorgte für Verwirrung und einen sofortigen Polizeieinsatz.
Mehrere Autofahrer meldeten der Polizei ein Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage, das auf der Brücke geparkt hatte. Neben dem hellen Kleinbus standen mehrere Personen, wobei einer von ihnen mit einem grellgelben Rucksack in die Tiefe sprang. Bei Eintreffen der Polizei waren der Springer und seine Begleiter jedoch bereits verschwunden, was die Ermittlungen erschwerte. Es wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz ermittelt. Dies belegt, dass Base-Jumping, als meist nicht genehmigtes Springen mit einem Fallschirm von festen Objekten, ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ermittlungen und Zeugenaufruf
Die Polizei sucht nun aktiv nach Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Es gibt Berichte, dass sich mehrere Verkehrsteilnehmer an die Behörden gewandt haben, um Hinweise zu geben. Insbesondere der Kleinbus, in dem die Begleiter des Springers gesessen haben, steht im Fokus der Ermittlungen. Verkehrspolizei in Zimmern ob Rottweil erhofft sich sachdienliche Informationen, die helfen könnten, den oder die verantwortlichen Personen zu identifizieren. Interessierte werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0741/34870 zu melden.
Base-Jumping ist durch rechtliche Bestimmungen in vielen Ländern geregelt. Ein Beispiel dafür ist ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Tirol, das festgestellt hat, dass Base-Jumping unter das Luftfahrtgesetz fällt. Die Durchführung solcher Sprünge ohne Genehmigung kann dort zu Geldstrafen und anderen Strafen führen. In einem ähnlichen Fall erhielt ein Springer eine Geldstrafe von 150 Euro pro Delikt für die Durchführung ziviler Fallschirmsprünge ohne erforderliche Bewilligungen, was die Wichtigkeit der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften im Luftverkehr unterstreicht. Ein nichtamtlicher Sachverständiger hatte damals bestätigt, dass der verwendete Fallschirm den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes entsprach, was die rechtliche Problematik des Base-Jumpings zusätzlich verstärkt.
Die Ereignisse an der Neckartalbrücke verdeutlichen die Risiken und rechtlichen Implikationen des Base-Jumpings. Während das Bedürfnis nach Adrenalin und Nervenkitzel viele dazu verleitet, solche mutigen Sprünge zu wagen, bleibt die Frage der Sicherheit und Legalität ein zentrales Thema. Experten heben die Notwendigkeit hervor, vor solchen Aktionen die notwendigen Genehmigungen einzuholen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Ermittlungen im konkreten Fall laufen weiter, und die Polizei hofft auf weitere Hinweise aus der Bevölkerung.